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Die rechtlichen Grundlagen von Hochschulwahlen

Rechtliche Grundlagen von Hochschulwahlen

Durch Hochschulwahlen können sich alle Gruppierungen an hochschulinternen Prozessen und Entscheidungen beteiligen. So wählen die Studierenschaft, die Fachschaftsräte, der akademische Senat und die Fachbeiräte ihre Vertreter in die Hochschulgremien nach festgelegten Stimmrechten. 

Rechtsgrundlage für Hochschulwahlen sind das Hochschulrahmengesetz sowie die Hochschulgesetze der Bundesländer, sowie die Satzungen und Wahlordnungen der einzelnen Universitäten und Hochschulen.

Stimmzettel für Hochschulwahlen

Bei Wahlen an Hochschulen des akademischen Senats, der Fachbereichsräte, oder den Wahlen der Studierendenräte sind viele verschiedene Stimmzettel und Wählergruppen in einer Wahl zu erstellen.
So wählen die Hochschullehrer, wissenschaftlichen Mitarbeiter, die Studierenden und die nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter nur ihre Vetreter/innen in den Akademischen Senat oder zum Beispiel in die Fachbereichsräte. Das ergibt eine Vielzahl von Wählergruppen, die gleichzeitg an mehreren Wahlen innerhalb der Gremienwahlen teilnehmen. 

Diese Wahlprozedur erfordert ein arbeitsintensives Wahlmanagement. Mehrere Stimmzettel pro Wähler müssen koordiniert und Bewerber für die zahlreichen Wahllisten aufgestellt werden. Für diese Wahllisten schreibt das Hochschulwahlrecht in den meisten Bundesländern das Wahlverfahren der personalisierten Verhältniswahl vor. 

Hier finden Sie praktische Stimmzettel-Vorlagen für Ihre Hochschulwahlen

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Stimmrechte und Wahlsysteme bei Hochschulwahlen

Bei Hochschulwahlen mit Personenwahlen nach Verhältniswahlrecht kann der Wähler innerhalb einer Wahlliste einen Kandidaten anzukreuzen. Dadurch gibt der Wähler gleichzeitig seine Stimme für die gesamte Liste ab und begünstigt  den angekreuzten Bewerber in der Reihenfolge der Liste. Wird bei einer Hochschulwahl nur ein Wahlvorschlag vorgelegt, kann zum Wahlverfahren der Mehrheitswahl übergegangen werden. 
Erfahren Sie mehr über die Mehrheitswahl

Vorrausgesetzt Sie führen an Ihrer Hochschule eine personalisierte Verhältniswahl durch, ist den Wählern das Panaschieren und Kumulieren bei der Stimmabgabe erlaubt. Der Wähler kann dementsprechend einem Kandidaten bis zu drei Einzelstimme geben und sein Stimmkontingent auf unterschiedliche Wahllisten verteilen. 

Die Stimmzettel variieren dementsprechend von Wahl zu Wahl und müssen gemäß den vereinbarten Wahlsystemen und Stimmrechten erstellt werden.

POLYAS Tipp: Für alle Varianten der Stimmzettel für Hochschulwahlen gilt es, den Rahmen eines rechtsverbindlichen Stimmzettels einzuhalten.
Informieren Sie sich jetzt über rechtsverbindliche Stimmzettel oder nutzen Sie direkt unsere Stimmzettel-Vorlagen für Hochschulwahlen.

Auszählungsverfahren für Hochschulwahlen

Ihnen stehen mehrere Auszählungssysteme zur Verfügung und auch hier gibt die Wahlordnung oftmals das Verfahren vor.

Gerade bei einer Verhältniswahl mit zusätzlich unterschiedlicher Gewichtung der Wählergruppen ist das Ermitteln der Wahlergebnis arbeitsintensiv und kompliziert. Für die Auszählung benötigen Sie Unterstützung von Wahlhelfern. Hat ihre Hochschule einen Stundensatz für Wahlhelfer angesetzt, kann dies zu weiteren Kosten führen.

Es geht auch einfacher!

Sparen Sie sich Kosten, Aufwand und Zeit. Mit einer Online-Wahl können Sie auch komplexe Hochschulwahlen ganz einfach verwalten. Erstellen Sie per Mausklick die verschiedenen Stimmzettel und verwalten Sie korrekte Zustellung an die jeweiligen Wählergruppen online. Mit digitalen Wahlen ermöglichen Sie Ihren Wähler eine bequeme Stimmabgabe und erhalten ein sicheres und rechtssicheres Wahlergebnis auf Knopfdruck. 

Unsere Experten für digitale Wahlen beraten Sie gerne bei Ihrer Hochschulwahl. Kontaktieren Sie uns jetzt und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an