Rechtsverbindliche Stimmzettel
Sie wollen eine Wahl ausrichten und stehen vor der Herausforderung einen rechtsgültigen Stimmzettel zu erstellen? Neben vielen komplexen Aufgaben im Wahlmanagement birgt die korrekte Erstellung des Stimmzettels so manche Tücken für den Wahlleiter.
Um unnötige Fehler zu vermeiden, haben wir Ihnen im Folgenden alle wichtigen Aspekte für die Erstellung eines Stimmzettels zusammengestellt.
Der rechtsgültige Stimmzettel erlaubt keine Abweichungen
Alle Wahlberechtigten müssen komplett identische Stimmzettel erhalten. Diese müssen auf der gleichen Sorte Papier, bei gleicher Papiergröße und -farbe gedruckt sein. Auch der Druck muss hinsichtlich der Schriftgröße, Layout und Farben exakt identisch sein.
Auch inhaltlich dürfen keine Abweichungen der Stimmzettel entstehen. So muss die Reihenfolge der zur Wahl stehenden Kandidaten oder Abstimmungsinhalte in allen Wahlverfahren exakt übereinstimmen. Achten Sie hierbei auch darauf, dass alle Kandidaten in der gleichen Darstellung aufgelistet sind und Sie niemanden versehentlich durch unterschiedliche Schriftgrößen übervorteilen.
Genug gedruckt? Der Stimmzettel ist für alle Wähler da.
Die Anzahl Ihrer gedruckten Stimmzettel muss der Anzahl der Stimmberechtigten entsprechen. Das klingt erstmal banal, doch kommt es immer wieder vor, dass Wahlberechtigte ihre Unterlagen verlegen und ein neues Exemplar des Stimmzettels anfordern. Daher sollten Sie über die Anzahl der abstimmungsberechtigten Personen hinaus eine Reserve von ca. 10% vorhalten.
Der Stimmzettel enthält alle Informationen zur Stimmabgabe
Stellen Sie sicher, dass Ihre Wahlberechtigten umfassend über das Verfahren ihrer Stimmabgabe informiert sind. Ihr Stimmzettel muss daher deutliche Hinweise zum Ablauf der Stimmabgabe und zum Wahlrecht enthalten.
Folgende Fragestellungen sollten Sie unbedingt auf dem Stimmzettel beantworten:
- Wieviele verfügbaren Stimmen darf der Wähler insgesamt vergeben?
- Wie viele Kandidaten dürfen mit welcher Stimmanzahl angekreuzt werden?
- Wie wird ein Stimmzettel ungültig gemacht?
Wenn Sie alle rechtlichen Vorgaben für einen rechtsgültigen Stimmzettel einhalten, steht Ihrer Briefwahl oder Urnenwahl nichts mehr im Weg. Nun müssen Sie nur noch dafür sorgen, dass die Briefwahlunterlagen Ihre Wähler rechtzeitig erreichen und die Voraussetzungen für die Präsenzwahl vor Ort geschaffen sind.