Wahlvorstand bei Hochschulwahlen

Zu den Wahlorganen in der Hochschule gehören der Wahlvorstand – in einigen Bundesländern auch Wahlausschuss genannt – und die Wahlleitung. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass die Wahlen an der Hochschule ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Mitglieder der Wahlorgane

Der Wahlleiter
Der Wahlleiter ist in den meisten Fällen der Kanzler der Universität. Ist dieser Posten an einer Hochschule vakant, so bestellen zumeist der Senat oder die Hochschulversammlung den Wahlleiter.

Der Wahlvorstand
Die genaue Zusammensetzung des Wahlvorstands regelt zumeist die Wahlordnung der jeweiligen Hochschulen. In einigen Fällen macht jedoch auch das Hochschulgesetz des Bundeslandes Angaben zur Zusammensetzung des Wahlvorstandes. Generell gilt, dass der Wahlvortand aus Vertretern der an der Hochschule vertretenen Gruppen bestehen soll. Wie viele Vertreter jeder Gruppe im Wahlvorstand sitzen, wird in der Wahlordnung der Hochschule festgelegt. So kann die Wahlordnung entweder eine feste Vertreteranzahl für jede Gruppe vorsehen oder eine Formel zur Errechnung der Anzahl vorgeben. Neben den Mitgliedern des Wahlvorstands sind auch Stellvertreter für die Angehörigen des Wahlvorstandes zu wählen. In einer ersten Sitzung bestimmen die Mitglieder des Wahlvorstands aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und haben darüber hinaus die Möglichkeit einen Schriftführer zu bestellen. 

Aufgaben der Wahlorgane an Hochschulen

Die Hauptaufgabe der Wahlorgane in der Hochschule ist es, die ordnungsgemäße Organisation und Durchführung der Wahl sicherzustellen. Jedes Wahlorgan hat dabei seine spezifischen Aufgaben.

Aufgaben des Wahlleiters
Der Wahlleiter ist verantwortlich für die Erstellung des Wählerverzeichnisses und die Produktion sowie den Versand der Wahlunterlagen. So überwacht und organisiert er:

  • Den Druck der Wahlbekanntmachung
  • Die Produktion der Stimmzettel und Wahlumschläge
  • Den Versand der Briefwahlunterlagen

Aufgaben des Wahlvorstands
Der Wahlvorstand überwacht die Einhaltung der demokratischen Wahlgrundsätze bei Hochschulwahlen und prüft die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Allgemeinen. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Die Überwachung der Stimmenauszählung
  • Die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
  • Die Feststellung der Zuteilung der Sitze in den Gremien nach dem Verhältniswahlrecht

Gemeinsame Aufgaben der Wahlorgane
Es gibt jedoch auch gewisse Aufgaben, um die sich der Wahlvorstand und die Wahlleitung gemeinsam kümmern. Zu diesen gehören:

  • Bestimmung eines Wahltermins und der Wahllokale
  • Beschlüsse zur Bildung von Stimmbezirken
  • Bestimmung eines Termins zur Einreichung der Wahlvorschläge
  • Prüfung der Gültigkeit von Wahlvorschlägen 


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