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Hochschulwahlen sind in Deutschland online möglich

Ablauf von Hochschulwahlen

An Hochschulden finden in regelmäßigen Abständen Gremienwahlen statt. Da Hochschulbildung in Deutschland Ländersache ist, gibt es in jedem Bundesland andere Vorschriften. Der grundsätzliche Ablauf der Wahlen ähnelt sich jedoch in allen Bundesländern.

Vor der Hochschulwahl: Die Wahlorganisation

Wahlausschuss bestellen
Der Wahlausschuss (auch Wahlvorstand genannt) wird durch den Wahlleiter bestellt, dieses Amt bekleidet an den meisten Hochschulen der Kanzler.
Er setzt sich aus Vertretern der Wählergruppen zusammen:

  • Professoren und Hochschullehrer
  • Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter
  • Sonstige Beamte und Angestellte der Hochschule
  • Studierende

Wahlbekanntmachung veröffentlichen
Der Wahlleiter erlässt das Wahlausschreiben, das in der Hochschule für alle einsehbar veröffentlich wird. Es enthält detaillierte Angaben zur Einreichung von Wahlvorschlägen, Einsicht in das Wählerverzeichnis und den Termin der Hochschulwahl.

Wählerverzeichnis erstellen
Der Wahlausschuss beginnt unverzüglich mit der Erstellung des Wählerverzeichnisses. Dieses sollte nach Fakultäten und Wählergruppen geordnet werden. Nach seiner Fertigstellung muss es für alle Wahlberechtigten einsehbar gemacht werden. Die Wahlberechtigten können innerhalb einer bestimmten Frist Einsprüche gegen die Einträge im Wählerverzeichnis einlegen.

Wahlvorschläge einreichen
Wahlvorschläge können schriftlich in Form von Wahllisten von allen Gruppen für die Wahl ihrer Vertreter eingereicht werden. Das jeweilige Landeshochschulgesetz beziehungsweise die Wahlordnung legen fest, wie viele Bewerber ein Wahlvorschlag maximal enthalten darf. 
Jeder Wahlvorschlag benötigt Stützunterschriften, deren Anzahl wird durch die Wahlordnung oder das Landeshochschulgesetz festgelegt. Dem Wahlvorschlag muss außerdem eine Einverständniserklärung der Bewerber angehängt werden.

Stimmzettel anfertigen
Die Stimmzettel werden durch den Wahlleiter beziehungsweise den Wahlausschuss nach Wählergruppen und zu wählendem Gremium erstellt. Wichtig ist, dass die Stimmzettel innerhalb einer Wählergruppe für eine Wahl hinsichtlich Layout, Form, Farbe und Beschaffenheit identisch sind. Außerdem müsse die Wahlvorschläge aufgelistet werden. Sparen Sie Aufwand und Kosten, indem Sie Ihre Stimmzettel einfach online erstellen. Erfahren Sie jetzt mehr zum Online-Stimmzettel

Wahlhelfer und Wahlräume organisieren
Für die Einrichtung der Wahllokale und die Einteilung der Wahlhelfer ist der Wahlausschuss zuständig. Er hat sicher zu stellen, dass in jedem Wahllokal Vorkehrungen getroffen werden, um die geheime Stimmabgabe zu ermöglichen.

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Durchführung der Gremienwahlen

Die Stimmabgabe
Die eigentlichen Wahlen finden immer gegen Ende eines Studienjahrs beziehungsweise Semesters statt. Der Wahlzeitraum darf aber nicht außerhalb der Vorlesungszeit liegen. Er erstreckt sich in der Regel über mehrere Tage. Die Stimmabgabe bei Hochschulwahlen erfolgt geheim, unmittelbar und allgemein. Zur Stimmabgabe bei Hochschulwahlen sehen die Wahlordnungen und das Gesetz verschiedene Möglichkeiten vor.

Persönliche Stimmabgabe
Die Stimmzettel werden von den Wahlberechtigten in der Wahlkabine ausgefüllt und nach Abschluss der Stimmabgabe in die dafür vorgesehenen Wahlurnen gelegt.

Schriftliche Stimmabgabe
Wahlberechtigte haben die Möglichkeit beim Wahlleiter die schriftliche Stimmabgabe zu beantragen. Der Wahlleiter hat dem Wahlberechtigten die Wahlunterlagen für die Briefwahl rechtzeitig vor Beginn der Wahl auszuhändigen. Dieser muss die ausgefüllten Wahlunterlagen rechtzeitig vor Abschluss der Wahl zurücksenden. Nicht fristgerecht eingetroffene Briefwahlunterlagen werden als ungültig gezählt.

Elektronische Stimmabgabe
Die Online-Wahl ist bereits in vielen Wahlordnungen und Hochschulgesetzen vorgesehen. So hat das Oberlandesgericht Thüringen beschlossen, dass die Online-Wahl an Hochschulen nach einer Anpassung der Satzung bzw. Wahlordnung legitim ist. Sofern das Landeshochschulgesetz, das für Ihrer Hochschule gültig ist, nichts anderes vorsieht, können Sie die elektronische Stimmabgabe einfach in Ihre Wahlordnung  aufnehmen. 

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Nach der Stimmabgabe

Stimmen auszählen und Wahlniederschrift anfertigen
Nach Abschluss der Wahl werden die Briefwahlstimmzettel zu den restlichen Stimmzetteln in die Wahlurnen gelegt und gemischt. Nun werden sie auf ihre Gültigkeit geprüft und nach Gruppen und Gremien ausgezählt. Je nach Wahlordnung und Anzahl der eingereichten Wahlvorschläge findet die Auszählung entweder nach dem Verhältniswahlrecht oder dem Mehrheitswahlrecht statt.

Aufwand senken und Kosten sparen mit der Online-Hochschulwahl
Vereinfachen Sie das Wahlmanagement und senken Sie den Aufwand für ihre Hochschulwahlen, indem Sie diese online durchführen. Erstellen Sie die Stimmzettel einfach online und erhalten Sie rechtssichere Wahlergebnisse auf Knopfdruck.  So sparen Sie Zeit und senken den Personalaufwand  bei Ihrer Hochschulwahl.

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