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Die Wahlordnung der Berufsverbände bestimmt über das Wahlverfahren

Wahlordnung in Berufsverbänden

In der Wahlordnung legen Berufsverbände fest, wie die Ermittlung des Vorstands ablaufen muss, damit sie rechtsgültig ist. Gesetzlich gibt es dafür keine konkreten Vorgaben. Die Wahlordnung können die Berufsverbände - ebenso wie die Satzung - weitestgehend frei gestalten.

Inhalte der Wahlordnung

Wie in jeder Wahlordnung finden sich auch in denen der Berufsverbände die Regularien für die Durchführung einer Wahl. Allerdings hat die Satzung Vorrang vor der Wahlordnung. Mitunter führen einige Berufsverbände das Wahlverfahren gar nicht in einer gesonderten Wahlordnung aus, sondern in der Satzung selbst.

Folgende Punkte finden sich in fast jeder Wahlordnung eines Berufsverbands:

  • Bestimmung darüber, welche Mitglieder stimmberechtigt sind (aktives Wahlrecht), und welche gewählt werden dürfen (passives Wahlrecht)
  • Das Verfahren zur Bestimmung von Wahlleitern und Wahlhelfern
  • Die Bedingungen und Fristen für die Nominierung der Kandidaten
  • Art des Wahlverfahrens (Urne, Brief oder elektronisch)
  • Wie die ortsgebundene Mitgliederversammlung abläuft (Ausgabe von Wahlkarten)
  • Ablauf der Stimmauszählung
  • Die Art der Niederschrift der Wahl
  • Die Möglichkeit der Wahlanfechtung

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Welche Wahlen finden statt

Viele Berufsverbände wählen neben dem Vorstand noch andere interne Gremien. Dazu zählen etwa die Vorstände oder die Vorsitzenden der Landes- und Regionalverbände, Sektionen und Arbeitsgemeinschaften. Aber auch die Sprecher dieser Gremien werden von den Mitgliedern gewählt. Hinzu kommen auch Sprecher für außerordentliche Mitglieder und – sofern es eine Delegiertenversammlung gibt – die Delegierten der Landesverbände.

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Organe in Berufsverbänden

Meist werden die Wahlen dieser Gremien wie des Vorstands in der Satzung des Berufsverbandes geregelt. Selten haben Sie eine eigenständige Wahlordnung. Wer Details zur Wahlordnung seines eigenen Berufsverbands in Erfahrung bringen will, sollte sich an den Vorstand wenden oder einfach auf der Website des Verbands nachschauen, denn viele Verbände haben ihre Satzung oder Wahlordnung inzwischen ins Internet gestellt.

POLYAS-Tipp: Wenn Ihre Wahlordnung die elektronische Stimmabgabe gestattet, können Sie Ihre Vorstands- und Gremienwahlen ganz einfach online durchführen und mehr Mitglieder erreichen. Lernen Sie alle Vorteile der POLYAS Online-Wahl kennen!

Online-Wahl für Berufsverbände

Um die Wahlen in Ihrem Berufsverband online durchführen zu können, muss die Wahlordnung die elektronische Wahl vorsehen. Durch die Vorteile, die Ihrem Verband durch die Online-Wahl erwachsen, lohnt sich die Einführung der elektronischen Wahl allemal. POLYAS bietet Ihnen darüber hinaus viele weitere Features:

  • Erstellen Sie Ihre Stimmzettel online
  • Verwalten Sie das Wählerverzeichnis digital
  • Führen Sie eine kostenfreie Testwahl durch, um das System kennenzulernen
  • Versenden Sie die Wahlbenachrichtigungen einfach per E-Mail oder postalisch
  • Beobachten Sie die Wahlbeteiligung in Echtzeit
  • Erhalten Sie rechtssichere Wahlergebnisse auf Knopfdruck 

Wahlmanagement vereinfachen - auf zwei Wegen digital

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