Mitgliederversammlung in Berufsverbänden
Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ eines Berufsverbands, denn sie hat die Aufgabe, den Vorstand zu wählen. Darüber hinaus hat sie weitere wichtige Zuständigkeiten. Meist tagt die Mitgliederversammlung einmal jährlich.
Wann wird die Mitgliederversammlung einberufen?
Die wichtigste Aufgabe der Mitgliederversammlung ist es, einen neuen Vorstand – manchmal auch Präsidium genannt – zu wählen. Dieser amtiert meist für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren, die genaue Amtszeit ist in der Satzung des Verbands festgelegt. Die Mitgliederversammlung findet jedoch jedes Jahr mindestens einmal statt. Diese steht generell allen Mitgliedern offen.
Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Organe eines Verbands!
Da Verbände in Deutschland nach dem Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches organisiert sind, gelten für diese die gleichen rechtlichen Bestimmungen. Das heißt: Wie bei Vereinen kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung auch in Berufsverbänden durch eine Minderheit der Verbandsmitglieder – meist reichen zehn Prozent aus – einberufen werden, wenn diese eine entsprechende Tagesordnung einreicht. Aber auch der Vorstand kann die Versammlung einberufen.
Um die demokratische Basis des Verbands zu festigen, sollten Sie möglichst vielen Mitgliedern die ortsunabhängige Teilnahme an der Vorstandswahl ermöglichen. Profitieren Sie daher von der Online-Wahl mit POLYAS!
Aufgaben der Versammlung
Außer der Wahl des Vorstands hat die Mitgliederversammlung noch einige weitere Aufgaben zu erfüllen. Zu diesen gehört:
- Die Entgegennahme des Berichts des Vorstands oder Schatzmeisters bzw. Kassenprüfers
- Die Entlastung des Vorstands
- Die Wahl weiterer Führungspersonen
- Der Beschluss, die Satzung zu ändern (dazu braucht es meistens eine Mehrheit von zwei Drittel bis drei Viertel der abgegebenen Stimmen)
- Die Auflösung des Verbands
- Die Festlegung der Mitgliedsbeiträge und der Kriterien für die Aufnahme neuer Mitglieder
- Die Entscheidung über Anträge der Mitglieder, des Vorstands oder der Landes- und Regionalverbände
- die Einsetzung von Kommissionen
- Genehmigung der Geschäfts- und Verbandsordnung
- Entscheidung über die Mitgliedschaft in Dachverbänden
Durch den Beschluss über Geschäftsordnungen und Satzungsänderungen sowie der Wahl des Vorstands trifft die Mitgliederversammlung richtungsweisende Entscheidungen über die Entwicklung des Verbands.
Mitglieder-Quorum mit der Online-Wahl erreichen
In vielen Verbandssatzungen gibt es ein bestimmtes Quorum an Mitgliedern, die anwesend sein müssen, damit die Beschlüsse gültig sind. Häufig muss sich mindestens ein Fünftel der Mitglieder an der Versammlung beteiligen. Damit diese Zahl erreicht wird, übertragen viele Mitglieder ihre Stimme auf ein anderes, dessen Entscheidung entsprechend größeren Einfluss gewinnt.
Doch mit der Online-Wahl kann jedem Verbandsmitglied die persönliche Teilnahme an der Entscheidungsfindung des Verbands ermöglicht werden – eine Übertragung der Stimmen ist nicht mehr nötig. Auch das nötige Quorum an Teilnehmern kann so spielend erreicht werden. Kombinieren Sie dafür die Online-Wahl mit dem Live-Voting vor Ort und ermöglichen Sie sowohl anwesenden als auch abwesenden Mtigliedern die komfortable Online-Stimmabgabe.
Die Online-Wahl ermöglicht abwesenden Mitgliedern die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte im Vorfeld der Mitgliederversammlung. Auf der Mitgliederversammlung selbst können die anwesenden Mitglieder live über die Abstimmungspunkte entscheiden. Im Anschluss werden die Ergebnisse beider Abstimmungen zusammengeführt und Sie erhalten schon wenige Augenblicke nach Ende der Abstimmung rechtssichere Ergebnisse auf Knopfdruck.
Zwei Möglichkeiten für ein einfaches Wahlmanagement
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