Hier erfahren Sie, welche Organe es in Berufsverbänden gibt

Organe in Berufsverbänden

In Berufsverbänden schließen sich Mitglieder eines bestimmten Berufsstandes zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen zu vertreten, zum Beispiel gegenüber Arbeitgebern, Behörden, Gewerkschaften oder dem Gesetzgeber. Damit dies gelingt, werden Verbände von verschiedenen Organen geleitet.

Innverbandliche Demokratie

Im Grundgesetz ist im Artikel 9 festgelegt, dass alle Deutschen das Recht haben, Vereine und Gesellschaften zu gründen. Dies schließt auch Berufsverbände mit ein. Die eigentliche rechtliche Grundlage für Verbände findet sich jedoch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Paragraphen 21 bis 79 beziehen sich auf das Vereinsrecht, unter das auch die Berufsverbände fallen, die in aller Regel die juristische Form des Vereins haben. Hier ist somit festgelegt, welche Organe ein Verband aufweisen muss. Kirchen, Kammern und Gewerkschaften, die ebenfalls Interessen ihrer Mitglieder nach außen vertreten, haben eine rechtliche Sonderrolle und zählen nicht zu den Verbänden.

Lesen Sie hier mehr über die Vertreterversammlung in Berufsverbänden!

§26 des BGB setzt fest,  dass Vereine einen Vorstand haben müssen. Daher hat auch jeder Berufsverband ein solches Organ. In kleineren Verbänden gibt es nur den Vorstand und die Mitglieder, in größeren ist der Funktionärskörper jedoch deutlich größer; zudem gibt es mehrere Organisationsebenen. Das Grundgesetz schreibt den Berufsverbänden – anders als den Parteien – keine innerverbandliche Demokratie vor, es gibt aber gute Argumente für eine demokratische Organisation und die Wahl der Organe, die sich letztlich in allen Verbänden durchgesetzt hat:

  • Das Grundrecht der Mitglieder auf Meinungsfreiheit muss gewahrt und gegenüber dem Vorstand geschützt werden
  • Die großen Verbände – wie etwa die Arbeitnehmerverbände – haben öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Ihre Organe müssen daher durch die Willensbildung der Mitglieder bestimmt sein
  • Die Verbände arbeiten an der politischen Willensbildung mit, was ein wichtiger Grund für demokratische Strukturen ist

Um die demokratische Basis Ihres Verbands zu fördern, sollten Sie möglichst viele Mitglieder an der Wahl zum Vorstand beteiligen - mit der ortsunabhängigen Online-Wahl!

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Berufsverbände haben verschiedene Organe

Der Vorstand wird in Berufsverbänden entweder auf der Mitgliederversammlung oder von einer Delegiertenversammlung der Landes- und Regionalleiter bestellt. Letztlich ist die Verbandssatzung ausschlaggebend dafür, wie der Vorstand gewählt wird und welche weiteren Organe es gibt:

  • Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ eines Berufsverbands, denn sie wählt den Vorstand
  • Auf Bundesebene wird die Mitgliederversammlung häufig durch eine Delegiertenversammlung ersetzt, die manchmal auch Vertreterversammlung genannt wird
  • Der Vorstand bzw. das Präsidium leitet den gesamten Berufsverband. Er setzt sich aus mehreren Mitgliedern zusammen, die aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden bestimmen. Außerdem vertritt der Vorstand den Verband in der Öffentlichkeit
  • Manchmal gibt es einen Beirat, der über wichtige Dinge wie den Wirtschaftsplan des Berufsverbands mitentscheidet
  • Große Verbände verfügen über Landes- und Regionalverbände, die eine eigene Leitung haben
  • Der Geschäftsführer steht den hauptamtlichen Mitarbeitern des Verbands vor und wird vom Vorstand bestellt oder von der Mitgliederversammlung gewählt. Manchmal wird diese Position auch Generalsekretär oder Generaldirektor genannt
  • Auf unterer Ebene gibt es Ausschüsse, Referate und Kommissionen, die ebenfalls über ein Leitungsorgan verfügen

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Führungsgremien online wählen

Um die verschiedenen Organe der Berufsverbände zu wählen, setzen die meisten Berufsverbände nach wie vor auf die Urnen- oder Briefwahl. Doch das ist teuer und aufwendig. Mit der Online-Wahl können Aufwand und Kosten reduziert und mehr Mitglieder erreicht werden.

  • Wählen Sie Vorstand und Präsidium einfach online – auch per Live-Voting
  • Auch Delegiertenversammlungen können digital abgehalten werden
  • Wenn die Geschäftsführung Ihres Verbands von den Mitgliedern bestimmt wird, bietet sich durch die Online-Wahl eine weitere Möglichkeit der Vereinfachung

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