Wahlperiode in Berufsverbänden
Die Wahlperiode in Berufsverbänden ist von Verband zu Verband unterschiedlich. Eine gesetzlich festgeschrieben Zeit gibt es nicht, aber einen Richtwert.
Dauer der Wahlperiode
Mit einer Wahlperiode ist der zeitliche Abstand gemeint, der zwischen zwei Vorstandswahlen liegt. Dieser ist das wohl wichtigste gewählte Organ eines Verbands. Er amtiert in den meisten Berufsverbänden für die Zeit von ein bis vier Jahren. Häufig liegt die Zeitspanne der Wahlperiode jedoch dazwischen und beträgt drei Jahre.
Genaueres regelt die Verbandssatzung. In dieser steht auch, wann eine Wahlperiode früher endet als ursprünglich vorgesehen. Das ist dann der Fall, wenn es zu vorzeitigen Neuwahlen kommt. Diese treten etwa dann ein, wenn der Vorsitzende oder mehrere Vorstandsmitglieder gleichzeitig aus dem Vorstand ausscheiden. Die übrigen Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
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Amtsfristen in Berufsverbänden
Viele Satzungen von Berufsverbänden lassen die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern zu. Diese können also für beliebig viele Wahlperioden antreten. Sie bleiben so lange im Amt, bis die Nachfolger das ihrige angetreten haben.
Wenn jedoch ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf der eigentlichen Wahlperiode aus dem Führungsgremium ausscheidet, benennt dieser in aller Regel ein neues Mitglied. Für dieses gilt aber dieselbe Frist wie für die übrigen Mitglieder. Das Vorstandsmitglied gibt sein Amt mit dem Ende der Wahlperiode auf, kann aber natürlich für die neue Wahl antreten.
Organisationsaufwand mit der Online-Wahl verringern
Neigt sich eine Wahlperiode dem Ende zu, ergeben sich für den Vorstand viele Aufgaben: die Ernennung der Wahlleitung, das Informieren der Mitglieder, der Wahlkampf – und nebenher läuft das Tagesgeschäft weiter. Um Zeit und Aufwand zu sparen, ist die Online-Wahl die beste Alternative zur Brief- oder Urnenwahl.
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