Alle Berufsverbände können sich selbst eine Satzung geben

Satzung in Berufsverbänden

Jeder Berufsverband hat eine eigene Satzung. Diese kann er weitgehend selbstständig entwickeln oder ändern, das Gesetz macht nicht viele Vorgaben. Trotzdem gibt es einige Punkte, die in allen Satzungen gleich sind.

Inhalte der Satzung

Berufsverbände sind, wie alle Verbände in Deutschland, über das Vereinsrecht geregelt. Dieses ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Dort finden sich auch die allgemeinen Bestimmungen zur Satzung, die jeder Verband erfüllen muss. Bei der Gründung muss die Satzung von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet werden, um Gültigkeit zu erlangen. Folgende Punkte müssen unbedingt in der Satzung enthalten sein:

  • Zweck, Name und Sitz des Verbands
  • Bedingungen für den Eintritt und den Austritt aus dem Berufsverband
  • Die Höhe der Mitgliedsbeiträge
  • Die Methode zur Ermittlung des Vorstands
  • Zeitpunkt und Häufigkeit der Regulären Mitgliederversammlung
  • Bedingungen für die Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung
  • Form der Fassung und Beurkundung der Beschlüsse auf der Mitgliederversammlung
  • Auflösung des Verbands

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Was passiert bei der Satzungsänderung?

Um die Satzung zu ändern, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Soll sogar der Zweck des Verbands geändert werden, ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; alle nicht anwesenden Mitglieder müssen schriftlich zustimmen. Handelt es sich bei dem Berufsverband um einen eingetragen Verein, muss die zuständige Behörde die Satzungsänderung genehmigen.

Dazu meldet der Vorstand die Änderung der Satzung an. Der Anmeldung müssen eine Abschrift der Änderungen sowie der nun gültige Wortlaut der Satzung beigefügt werden. Die Veränderung der Verbandssitzung wird dann im deutschen Vereinsregister vermerkt.

POLYAS-Tipp: In der Satzung wird auch das Wahlverfahren zur Ermittlung des Vorstands bestimmt. Berufsverbände können auf die Urnen-, Brief- oder aber die Online-Wahl setzen. Aber nur mit der Online-Wahl sparen Sie Zeit und Geld. Jetzt unverbindlich weitere Informationen zur Online-Wahl anfordern!

Vorteile der Online-Wahl

Berufsverbände haben Satzungsautonomie, das heißt: Sie können sich ihre Satzung selbst geben und diese eigenständig verändern. Das bietet Ihnen als Verband die Chance, die Online-Wahl Ihres Vorstands rechtsgültig zu verankern, ohne dass dafür eine Gesetzesänderung nötig wird.

Mit der Online-Wahl entstehen Ihrem Berufsverband viele Vorteile. Nicht nur, dass die Wahl digital einfacher zu organisieren ist und weniger kostet als die Briefwahl. Durch die vereinfachte Teilnahme an der Wahl erhöhen Sie zudem die Wahlbeteiligung unter den Mitgliedern.

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