POLYAS Wahllexikon
Als Expert:innen für Online-Wahlen liefern wir Erklärungen und
Hintergrundinformationen zu Wahlen, Wahlrecht und digitaler Demokratie
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Das Grundgesetz stellt die Verfassung, also die Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar. Das Grundgesetz trifft die Grundentscheidung über die politische Form Deutschland und regelt die Organisation des Staates. Darüber hinaus sind individuelle Freiheiten darin verankert, die sogenannten Grundrechten. Das Bundesverfassungsgericht bewahrt als unabhängiges Verfassungsorgan die Funktion der Grundrechte.
Nach dem zweiten Weltkrieg und noch unter dem Eindruck der Schrecken des Nationalsozalismus, wurde das Grundgesetz im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte erarbeitet. Im Anschluss wurde es vom Parlamentarischen Rat und den Landtagen in den Westzonen, zunächst ohne Bayern, angenommen. Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 erlassen.
Zunächst war das Grundgesetz nicht als dauerhafte Verfassung gedacht und deswegen auch nicht so genannt. Es wurde davon ausgegangen, dass es zu baldigen Wiedervereinigung zwischen den Westzonen und der Ostzone kommt.
Nach der Wiedervereinigung 1990 wurde das Grundgesetz zur Verfassung des gesamten Deutschen Volkes. Das Grundgesetz in seiner heutigen Form ist eine legitimierte Verfassung. Sie kann nur durch Beschluss einer neuen Verfassung durch das Volk abgelöst werden.
Siehe auch: