POLYAS Wahllexikon

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Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

Nach dem Kapitalanlagegesetzbuch sind alle Fonds in Deutschland von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) anzubieten.

Arten der KVG

Das Gesetz unterscheidet zwischen internen und externen KVGs. Interne Kapitalverwaltungsgesellschaften werden Unternehmen, etwa einer Aktiengesellschaft, gegründet, um das erwirtschaftete Kapital in Form eines Alternativen Investmentfonds (AIF) zu verwalten.

Externe KVGs hingegen sind eigenständige Fondsgesellschaften, die als Dienstleister fungieren. Sie verwalten das ihnen übertragene Kapital und investieren es. Rechtlich können Sie in Form einer GmbH, AG oder Kommanditgesellschaft auftreten, bei der der persönlich haftende Gesellschafter eine GmbH ist.

Angebotene Fonds

Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft kann zwei Arten von Fonds verwalten; neben den AIfs sieht das Kapitalanlagengesetzbuch „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere“ (OGAW). Diese sind nach europäischem Recht reguliert und können in der gesamten EU angeboten werden, solange sie die Prüfung in mindestens einem Mitgliedsstaat bestanden haben. Alle Fonds außerhalb dieser Regulierung bezeichnet man als AIF. Dazu gehören alle geschlossenen Fonds, denn OGWAs liegen nur als offene Fonds vor.

Wahlen in der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Da externe KVGs eigenständige Unternehmen sind, müssen Sie auch eigenständige Führungsgremien wählen. Dazu gehören einerseits der gesetzlich vorgeschriebene Aufsichtsrat für AGs und GmbHs sowie ein Beirat für die Kommanditgesellschaft. Andererseits gibt es in vielen Kapitalverwaltungsgesellschaften Gremien auf freiwilliger Basis, etwa Beiräte und Ethikkomitees, die die angebotenen Fonds auf Rentabilität oder Nachhaltigkeit überprüfen.

Siehe auch: