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Wahlvorstand

Der Wahlvorstand (auch: Wahlausschuss) organisiert die Wahlen in verschiedenen Institutionen, wie dem Verein, Unternehmen oder der Kammer. Das Gremium wird zumeist bestellt und besteht neben einem Wahlleiter aus mehreren Personen, die alle Schritte der Wahl kontrollieren und das Wahlergebnis verkünden. Konkrete Bestimmungen zur Bestellung und den Aufgaben eines Wahlvorstandes finden sich in der jeweiligen Wahlordnung, Satzung oder dem geltenden Gesetz. 

Die Zusammensetzung des Wahlvorstandes

In sämtlichen institutionellen Wahlen gilt der Wahlvorstand als oberstes durchführendes Wahlorgan. Um die komplexen Anforderungen an eine rechtssichere Wahl zu managen, besteht der Wahlvorstand meist aus mehreren Positionen.

Zusammensetzung des Wahlvorstandes

  • Wahlvorsteher (als Pendant zum Wahlleiter, wenn kein Wahlausschuss dem Wahlvorstand vorsteht) 
  • Stellvertretender Wahlvorsteher
  • Schriftführer
  • Stellvertretender  Schriftführer
  • Beisitzer (die Anzahl der Beisitzer variiert je nach Wahlordnung)

In Ihrer Wahlordnung oder Satzung finden Sie Vorgaben zur Bestellung des Wahlvorstandes. Für die Betriebsratswahlen und den zu bildenden Wahlvorstand gelten bundesweit einheitliche Vorgaben im Betriebsverfassungsgesetz. Informationen zum Wahlvorstand bei Betriebsratswahlen

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Aufgaben des Wahlvorstandes

Die Mitglieder des Wahlvorstandes übernehmen je nach Position einzelne Teilprozesse der Wahlorganisation. Im Folgenden finden Sie eine exemplarische Aufgabenverteilung im Wahlvorstand:

Aufgaben des Wahlvorstehers
Der Wahlvorsteher überprüft die Wahlberechtigung der Wähler, verwaltet das Wählerverzeichnis und ist für die Wählerkommunikation zuständig. Dem Wahlvorsteher obliegt die oberste Kontrolle über den rechtssicheren Wahlablauf und die Bekanntmachung der Wahlergebnisse. 

Aufgaben des Schriftführers
Der Schriftführer ist während der Wahl für die Authentifizierung der Wahlberechtigten verantwortlich. Darüber hinaus dokumentiert er die Stimmabgabe sowie die Auszählung und erstellt die abschließende Wahlniederschrift.

Aufgaben der Beisitzer
Die Beisitzer fungieren als Wahlhelfer und händigen bei einer Urnenwahl die Stimmzettel aus. Sie beaufsichtigen das Wahllokal sowie die Wahlkabinen und führen die Stimmauszählung durch.

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Exkurs: Der Wahlvorstand bei Betriebsratswahlen

Der Wahlvorstand bei Betriebsratswahlen unterliegt besonderen gesetzlichen Bestimmungen, die im Betriebsverfassungsgesetz vorgeschrieben sind.

Die Bestellung des Wahlvorstands bei Betriebsratswahlen
Der Wahlvorstand für BR-Wahlen ist vom amtierenden Betriebsrat zu bestellen. Kommt der Betriebsrat dieser Pflicht nicht nach, so kann der Konzernbetriebsrat, der Gesamtbetriebsrat oder die Betriebsversammlung den Wahlvorstand bestellen. Bestellt keines der Gremien einen Wahlvorstand, so kann der Wahlvorstand für die Betriebsratswahl durch das Arbeitsgericht bestellt werden.

Die Zusammensetzung des Wahlvorstands für Betriebsratswahlen
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Wahlvorstand bei Betriebsratswahlen aus mindestens drei wahlberechtigten Mitarbeitern bestehen muss. Des Weiteren muss der Wahlvorstand immer aus einer ungeraden Mitgliederanzahl bestehen. Der Wahlvorstand ist verpflichtet einen Wahlleiter zu bestimmen.

Die Aufgaben des Wahlvorstands vor, während und nach der Betriebsratswahl 
Der Wahlvorstand ist verpflichtet, alle organisatorischen Aufgaben der Wahl zu übernehmen. So ist er mit der Planung, Organisation und Durchführung der Wahl betraut. Im Folgenden finden Sie alle Aufgaben des Wahlvorstandes im Überblick:

  • Der Wahlvorstand legt einen Termin / Wahlzeitraum für die BR-Wahl fest
  • Der Wahlvorstand erstellt ein Wahlausschreiben, das alle wichtigen Fristen und Daten der Betriebsratswahl enthält
  • Er erstellt die Wählerliste (oder auch ein Wählerverzeichnis)
  • Der Wahlvorstand nimmt die Vorschläge für Kandidaten und Kandidatinnen der Betriebsratswahl entgegen
  • Er entscheidet über mögliche Einsprüche gegen die Wählerliste
  • Der Wahlvorstand ist für die Einrichtung eines Wahllokals zuständig und hat die Sicherheit der Wahl sicherzustellen
  • Er ist für die Auszählung der Stimmen und die Veröffentlichung der Ergebnisse nach der BR-Wahl zuständig
  • Der Wahlvorstand ist verpflichtet, eine Wahlniederschrift anzufertigen, diese zu archivieren und dem Arbeitgeber in Kopie auszuhändigen

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