Aufgaben des Wahlvorstands zur Betriebsratswahl
Der Wahlvorstand ist verantwortlich die Betriebsratswahl einzuleiten, sie zu organisieren und durchzuführen. Dabei hat der Wahlvorstand nicht nur Verpflichtungen und Aufgaben, sondern auch verschiedene Rechte.
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Aufgaben und Pflichten des Wahlvorstands
Neben der Organisation und Durchführung der Wahl ist der Wahlvorstand auch dafür zuständig, die Einhaltung der Wahlvorschriften nach § 14 Betriebsverfassungsgesetz zu überwachen.
Die Online-Wahl ist nicht im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthalten und darum nicht rechtsgültig. Die Online-Wahl wird dennoch in vielen Unternehmen durchgeführt. Bitte bedenken Sie: Wenn Sie sich für die Durchführung einer Online-Wahl in Ihrem Betrieb entscheiden, ist Ihre Wahl prinzipiell anfechtbar.
Folgende Aufgaben muss der Wahlvorstand konkret erfüllen:
- Die Wählerliste erstellen und veröffentlichen
- Das Wahlausschreiben erstellen, mit dem die Wahl offiziell eingeleitet wird
- Sprechstunden zur Beantwortung von Anfragen der Wahlberechtigten abhalten
- Wahlvorschläge für die Betriebsratswahl entgegennehmen und auf ihre Gültigkeit prüfen
- Entscheidungen über eingegangene Einsprüche gegen die Wählerliste treffen
- Entscheidungen über die Anordnung der Briefwahl in den verschiedenen Betriebsteilen und Teilbetrieben treffen
- Die Wahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschläge, Vorschlagslisten) zur BR-Wahl erstellen
- Das Wahllokal bzw. die Wahllokale einrichten
- Wahlkabinen und Wahlurne für die Betriebsratswahl aufstellen
- Den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl überwachen
- Die Stimmen auszählen und das Wahlergebnis auswerten
- Eine Wahlniederschrift anfertigen und die Wahlunterlagen archivieren
- Die gewählten Kandidaten informieren
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Rechte des Wahlvorstands zur Betriebsratswahl
Doch hat der Wahlvorstand nicht nur verschiedene Pflichten und Aufgaben, sondern auch verschiedene Rechte. Der Arbeitgeber ist beispielsweise verpflichtet, dem Wahlvorstand ein Büro zur Verfügung zu stellen und ihm die zur Wahlorganisation notwendigen Unterlagen bereitzustellen. Beispielsweise eine Liste mit allen im Betrieb Beschäftigten zur Erstellung der Wählerliste. Außerdem muss der Arbeitgeber Räumlichkeiten für die Durchführung der Wahl verfügbar halten. Der Wahlvorstand hat zudem das Recht Wahlhelfer zu engagieren, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen.
Service für den Wahlvorstand der Betriebsratswahl
Bei einer Betriebsratswahl kommen viele Aufgaben auf den Wahlvorstand zu, die es innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen zu erfüllen gilt. Das macht die Organisation der Betriebsratswahl schnell zur komplizierten Angelegenheit.
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