Informationsrecht des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat ein Informationsrecht und darf bestimmte Sachverhalte zum Unternehmen vom Arbeitgeber in Erfahrung bringen. In vielen Fällen muss die Unternehmensleitung den Betriebsrat sogar selbständig informieren.
Rechtzeitiges Information des Betriebsrats
Damit der Betriebsrat seine Arbeit ausüben und von seinem Mitspracherecht Gebrauch machen kann, hat er ein Recht darauf, über wichtige Geschehnisse im Unternehmen unterrichtet zu werden. Nicht einmal Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind davon ausgenommen, allerdings muss der Betriebsrat über solche Informationen Verschwiegenheit wahren.
Stehen in Ihrem Unternehmen Betriebsratswahlen an? Bitte bedenken Sie: Online-Betriebsratswahlen sind nicht rechtsgültig, da sie nicht im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert sind. Viele Unternehmen nutzen dennoch die Online-Wahl. Wenn Sie auch die Online-Wahl in Ihrem Betrieb nutzen wollen, ist Ihre Wahl prinzipiell anfechtbar.
Die Informationen müssen von der Unternehmensleitung rechtzeitig an den BR weitergegeben werden, also nicht erst dann, wenn der Arbeitgeber bereits eine Entscheidung getroffen hat. Der Betriebsrat muss auf jeden Fall die Chance haben, an der Entscheidung mitzuwirken.
Die Planung für die Betriebsratswahl nimmt viel Zeit in Anspruch. Vereinfachen Sie die Vorbereitung mit der Online-Betriebsratswahl!
Informationspflichten des Arbeitgebers
Das Betriebsverfassungsgesetz nennt verschiedene Themengebiete, über die der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren muss, um seinen Pflichten nachzukommen. So muss der Betriebsrat beispielsweise über folgende Aspekte informiert werden:
- Kündigung und Einstellung von Personal
- Betriebsänderungen wie Stilllegungen, Zusammenschlüsse oder Spaltungen
- Unfall-, Arbeits- und Umweltschutz
- Bedarf an Berufsbildung der Arbeitnehmer:innen
- Änderungen von Arbeitsverfahren und Abläufen
- Arbeitsgestaltung, bauliche Veränderungen oder Veränderungen der technischen Anlagen
- Soziale Angelegenheiten
Die Weitergabe der Informationen erfolgt in aller Regel mündlich, nur in Ausnahmefällen ist eine schriftliche Mitteilung verpflichtend. Wenn der Betriebsrat allerdings nach Unterlagen verlangt, dann müssen diese unverzüglich nachgereicht werden. Kommt die Unternehmensleitung dem Informationsrecht des Betriebsrats nicht oder nur unzureichend nach, kann sie zu einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro verklagt und zur Herausgabe der Informationen gezwungen werden.
Einfache Wahlplanung bei der Online-Betriebsratswahl
Der Betriebsrat kann für seine Arbeit nicht nur sein Informationsrecht gegenüber der Unternehmensleitung geltend machen. Er hat auch ein Recht auf Schulungen, um sich über die täglichen Aufgaben und den Ablauf der kommenden Wahl gründlich zu informieren. Trotzdem sind Vorbereitung und Durchführung der Wahl oft aufwendig und kompliziert. Die POLYAS Online-Wahl unterstützt Sie dabei, Ihre Betriebsratswahl in wenigen Schritten einzurichten und durchzuführen.
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