Betriebsratswahlen 2018
Die Betriebsratswahlen 2018 sind vorbei und wieder haben viele Unternehmen und Konzerne neue Mitbestimmungsgremien gewählt. Die gesetzlichen Fristen und Vorgaben für die Betriebsratswahl sind sehr konkret. Eine Online-Wahl ist auch im Jahr 2018 noch nicht vorgesehen gewesen, obwohl viele Unternehmen ihren Mitarbeitern gern eine moderne Möglichkeit zur Fernwahl angeboten hätten.
Ablauf und Fristen für Betriebsratswahlen
Die rechtliche Grundlage zur Wahl des Betriebsrats in einem Unternehmen bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dieses regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einem Betrieb.
In Betrieben ab fünf ständig Beschäftigten von denen drei wählbar sind, kann nach § 1 BetrVG ein Betriebsrat eingerichtet werden.
Erfahren Sie hier mehr zum Wahlrecht der Arbeitnehmer bei Betriebsratswahlen
Nicht nur das Wahlrecht wird durch das BetrVG geregelt, auch der Ablauf und die Fristen der Betriebsratswahl sind vorgeschrieben.
Der Ablauf von Betriebsratswahlen in Kürze
- 10 Wochen vor der Wahl: Bestellung des Wahlvorstands durch den amtierenden Betriebsrat
- 8 Wochen vor der Wahl: Wahlbekanntmachung
- 6 Wochen vor der Wahl: Veröffentlichung der Wählerliste
- 7 Tage vor der Wahl: Bekanntgabe der Wahlvorschläge
- Während des Wahlzeitraums: Stimmabgabe vor Ort oder per Brief
- Unmittelbar nach Ende der Wahl: Auszählung der Stimmen
- 3 Tage nach der Wahl: Annahme der Wahl durch die Gewählten
- 2 Wochen nach der Wahl: Ablauf der Frist zur Wahlanfechtung
Weitere Details zum Ablauf von Betriebsratswahlen erhalten Sie hier
Das Wahlverfahren zur Betriebsratswahl 2018
Je nach Anzahl der Beschäftigten eines Betriebes legt das BetrVG unterschiedliche Wahlverfahren fest.
Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe
Das vereinfachte Wahlverfahren findet in Betrieben zwischen fünf und 50 Wahlberechtigten Anwendung. Die Grundlagen für die Durchführung sind in § 14a BetrVG verankert. Die Betriebsratswahl in Kleinunternehmen erfolgt zweistufig. Zunächst wird in einer Wahlversammlung der Wahlvorstand bestimmt. Eine Woche darauf wird in einer zweiten Wahlversammlung der Betriebsrat gewählt.
Lesen Sie mehr zu den Fristen beim vereinfachten Wahlverfahren
Wahlverfahren in Betrieben mit mehr als 100 Wahlberechtigten
In Betrieben mit mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern erfolgt die Betriebsratswahl nach Verhältniswahlprinzip, wenn mehr als ein Wahlvorschlag eingereicht wird. Wahlvorschläge werden in Listenform schriftlich beim Wahlvorstand eingereicht. Sie müssen von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterschrieben werden. Nach der Wahl werden die auf die Listen entfallenden Stimmen nach dem d’hondtschen Höchstzahlenverfahren ausgezählt.
Informieren Sie sich über die gesetzlichen Fristen des regulären Wahlverfahrens
Sonderfall
In Betrieben mit 51 bis 100 Beschäftigten kann mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden, welches Wahlverfahren Anwendung findet.
Informieren Sie sich im Detail über das Wahlverfahren bei Betriebsratswahlen
Kommt die Online-Betriebsratswahl?
Zwar sind Online-Betriebsratswahlen derzeit noch nicht im Betriebsverfassungsgesetz verankert, dennoch haben viele Unternehmen ihr Interesse an der Online-Stimmabgabe bei den Betriebsratswahlen 2018 bekundet. Da die Online-Wahl vielfältige Vorteile bietet, setzen sich Unternehmen, Politiker und Verbände dafür ein, dass die Online-Stimmabgabe bei Betriebsratswahlen ermöglicht wird.
Effizient, sicher und einfach – die Vorteile der Online-Wahl
- Stimmzettel für die Wahl einfach online erstellen, exportieren und anpassen
- Wahlberechtigten Arbeitnehmern die Stimmabgabe von jedem Ort der Welt aus ermöglichen und damit die Wahlbeteiligung steigern
- Wahlergebnisse auf Knopfdruck erhalten und bei Bedarf automatisiert neu auszählen
Da der Gesetzgeber diese Form der Stimmabgabe aktuell noch nicht vorsieht, wäre eine Online-Betriebsratswahl derzeit nicht rechtssicher. Wir mussten als Anbieter auch im Jahr 2018 leider davon abraten, die Betriebsratswahl in diesem Format durchzuführen.
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