Betriebsratswahlen im Betriebsteil

Betriebsratswahlen: Was ist ein Betriebsteil?

Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmer eines Betriebs. Doch welche Betriebsstätten und Teilbetriebe gehören zum Hauptbetrieb und welche sind eigenständig? Im Betriebsverfassungsgesetz finden sich zu Betriebsteilen klare Vorgaben. Auch die Wahl des Betriebsrats ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) klar geregelt. Online-Betriebsratswahlen sind nicht rechtsgültig, da sie nicht im (BetrVG) verankert sind. Viele Unternehmen nutzen dennoch die Online-Wahl. Bedenken Sie: Wenn auch Sie Ihre Betriebsratswahl online durchführen wollen, ist Ihre Wahl prinzipiell anfechtbar.

Gesetzliche Bestimmungen zum Betriebsteil

Laut Gesetz gelten Betriebsteile als selbstständige Betriebe, wenn:

  • nach §1 des Betriebsverfassungsgesetzes mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer regelmäßig im Betrieb beschäftigt sind, von denen drei wählbar sind
  • und nach §4 der Betriebsteil räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt ist oder durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig ist

Allerdings können die Arbeitnehmer eines Betriebsteils mit Stimmenmehrheit beschließen, an der Wahl des BR im Hauptbetrieb teilzunehmen. Für den Aufruf zu dieser Abstimmung braucht es mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder aber der Betriebsrat des Hauptbetriebs ruft zur Abstimmung auf. Erfüllen Betriebsteile die genannten Bedingungen nicht, gehören sie dem Hauptbetrieb an.

Gibt es in Ihrem Betriebsteil einen eigenständigen Betriebsrat? Dann können auch Sie von der Online-Wahl mit POLYAS profitieren!

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Organisation und Entfernung sind entscheidend

Teilbetriebe, die einen BR wählen dürfen, werden als qualifizierte Betriebsteile bezeichnet. Doch wie genau sind die gesetzlichen Vorgaben zu verstehen?

Selbstständige Organisation
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht keine detaillierte Regelung dafür vor, ab wann ein Betriebsteil in Aufgabenbereich und Organisation selbstständig ist. Doch wenn der Teilbetrieb die Befugnis hat, eigenständig Mitarbeiter einzustellen oder zu kündigen, den Lohn festzulegen sowie Urlaubs- und Arbeitszeiten zu bestimmen, gilt er als qualifizierter Betriebsteil. Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsgericht.

Entfernung
Werden die einzelnen Betriebsteile von einer zentralen Stelle aus organisiert, können sie dennoch eigenständig sein: Nämlich dann, wenn sie weit von dem Hauptbetrieb entfernt sind. Die Entfernung muss dabei so groß sein, dass sie eine persönliche Kontaktaufnahme zwischen dem Betriebsteil und dem BR des Hauptbetriebs erheblich erschwert und eine Interessenvertretung somit nicht mehr möglich ist. Entscheidend ist dabei nicht die konkrete Kilometerzahl, sondern die Verkehrsanbindung. Als Faustregel gilt eine Fahrzeit von einer Stunde als zu große Entfernung.

POLYAS-Tipp: Ist erst einmal festgelegt, ob Ihr Betrieb selbstständig ist oder zum Hauptbetrieb gehört, gibt es früher oder später Wahlen. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie sie diese online durchführen können!

Betriebsratswahlen online planen

Wenn Sie als Betriebsteil an die Wahl des BR gehen, stehen Ihnen wahrscheinlich weniger Ressourcen zur Verfügung als dem Hauptbetrieb. Eine effiziente Planung ist daher sehr wichtig. Mit der Online-Wahl von POLYAS senken Sie Aufwand und Kosten der Wahl.

  • Erstellen Sie Stimmzettel ganz einfach online
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  • Egal wo sich die wahlberechtigten Arbeitnehmer aufhalten, ihre Stimme wird gezählt

Haben Sie Fragen zum Online Wahlmanagement? Wenden Sie sich noch heute an unsere Wahlexperten und lassen Sie sich beraten!