Das Wahlrecht bei der Betriebsratswahl
Online-Betriebsratswahlen sind nicht rechtsgültig, da die Online-Wahl nicht im Betriebsverfassungsgesetz verankert ist. Dennoch nutzen zahlreiche Unternehmen die Online-Wahl. Bitte beachten Sie: Wenn Sie auch die Online-Betriebsratswahl nutzen möchten, ist Ihre Wahl prinzipiell anfechtbar. Laut Betriebsverfassungsgesetz können Betriebsratswahlen in Betrieben mit mindestens fünf ständig beschäftigten, wahlberechtigten Arbeitnehmern durchgeführt werden. Von den Arbeitnehmern sind drei Personen wählbar (§ 1 BetrVG). Diese Formulierung wirft verschiedene Fragen auf, die wir im Folgenden erörtern wollen.
Aktives Wahlrecht zur BR-Wahl
Als Arbeitnehmer gelten Arbeiter, Angestellte oder Auszubildende im Betrieb, im Außendienst oder in Telearbeit. Auch in Heimarbeit Beschäftigte, die in der Hauptsache Arbeitsleistungen für den Betrieb erbringen, gelten als Arbeitnehmer. Ferner sind Soldaten, Beamte und im öffentlichen Dienst Beschäftigte mit dem Begriff Arbeitnehmer umschrieben. Ausnahmen von dieser Regel sind in § 5 BetrVG beschrieben.
Wahlberechtigt sind Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Des Weiteren sind auch Arbeitnehmer wahlberechtigt, die dem Betrieb über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten von einem anderen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung überlassen wurden. Wahlberechtigte Arbeitnehmer besitzen das sog. aktive Wahlrecht für Betriebsratswahlen. Sie sind berechtigt ihre Stimme bei der Betriebsratswahl abzugeben. Wahlberechtigte Arbeitnehmer können zugleich wählbare Arbeitnehmer sein.
Bei der POLYAS Online-Wahl pflegen Sie Ihre Wählerliste digital und behalten Sie den Überblick über aktives und passives Wahlrecht aller Arbeitnehmer.
Passives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen
Wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die dem Betrieb zum Zeitpunkt der Wahl mindestens sechs Monate angehören oder in Heimarbeit Beschäftigte, die in der Hauptsache für den Betrieb tätig sind. Besteht ein Betrieb weniger als sechs Monate, so ist wählbar, wer bei der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt ist. Mitarbeiter, die wählbar sind, besitzen das sogenannte passive Wahlrecht. Sie können sich als Kandidaten für den Betriebsrat aufstellen lassen.
Nicht wählbar ist, wer seine Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen verloren hat (§ 8 (2) BertVG).
Die Vorteile der Online-Wahl
Derzeit sind Betriebsratswahlen noch nicht online möglich, da das Betriebsverfassungsgesetz die Online-Wahl noch nicht vorsieht. Dabei hat die Online-Wahl viele Vorteile:
Stimmzettel, Wählerverzeichnis und Wahleinladungen können einfach online erstellt und versendet werden. Ihre Kollegen können Ihre Stimme jederzeit und überall abgeben. Durch die asynchrone Verschlüsselung ist die Wahl sicher.
Die POLYAS Wahlexperten beraten Sie gerne und machen Ihnen ein Service-Angebot. bei der Umsetzung Ihrer Wahl!
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