Startseite ... Betriebsratswahlen Formalien für Wahlvorschläge
Formalien für Wahlvorschläge

Formalien für Wahlvorschläge zur Betriebsratswahl

Für die Wahlvorschläge zur Betriebsratswahl gelten gesetzlich vorgeschriebene Formalien und Fristen. Dabei sind die genauen Vorgaben den verschiedenen Wahlverfahren zur Betriebsratswahl angepasst. 

Form der Wahlvorschläge zur Betriebsratswahl

Die wichtigste Voraussetzung für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist das passive Wahlrecht der Einreichenden. So dürfen nur Arbeitnehmer Wahlvorschläge zur BR-Wahl machen, die mindestens 18 Jahre alt sind, länger als sechsmonate im Betrieb tätig sind und nicht zu den leitenden Angestellten zählen.

Form der Wahlvorschläge
In Betrieben, in denen die Betriebsratswahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren als Personenwahl durchgeführt wird, werden zur Wahl einzelne Kandidaten vorschgeschlagen. Wird die Betriebsratswahl jedoch nach dem regulären Wahlverfahren durchgeführt, so werden Vorschlagslisten für die Wahl des Betriebsrats eingereicht. Die eingereichten Listen sollten stets doppelt so viele Kandidaten enthalten wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, da zugleich Ersatzmitglieder für den Betriebsrat gewählt werden. Darüber hinaus muss ein Listenverantwortlicher bestimmt werden, der dem Wahlvorstand als Kontaktperson für Rückfragen dient.

Auch müssen Wahlvorschläge folgende Daten der Kandidaten enthalten: 

  • Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Beschäftigungsfeld der Kandidaten
  • eine schriftliche Bestätigung des oder der Kandidaten
  • der Name des Listenvertreters bzw. desjenigen, der den Wahlvorschlag eingereicht hat (bei der Personenwahl)
  • bei Listenwahlen: Der Name der Liste und die Reihenfolge der Kandidaten

Zudem bedürfen Wahlvorschläge zumeist der Schriftform. Allerdings können Wahlvorschläge beim vereinfachten sowie zweistufigen Wahlverfahren auch mündlich eingereicht werden.

Alle Wahlvorschläge haben allerdings eines gemeinsam: sie müssen eine gewisse Anzahl an Stützunterschriften aufweisen, um gültig zu sein. 

Senken Sie den Aufwand für die Einrichtung der Betriebsratswahl mit digitalen Verfahren. Erfahren Sie hier mehr!

Jetzt starten >

Vorgaben zu Stützunterschriften

Alle Wahlvorschläge haben eines gemeinsam: sie müssen eine gewisse Anzahl an Stützunterschriften aufweisen, um gültig zu sein. Grundsätzlich muss ein Zwanzigstel der Arbeitnehmer (also fünf Prozent) einen Wahlvorschlag unterzeichnen, damit dieser gültig ist. In jedem Fall sind jedoch drei Unterstützer notwendig, damit eine Liste zur Wahl zugelassen wird. Dies ist insbesondere in Betrieben mit weniger als 60 wahlberechtigten Arbeitnehmern relevant. Hat der Betrieb allerdings weniger als 20 Beschäftigte, reichen zwei Unterzeichnungen pro Liste aus. Bekommt ein Wahlvorschlag 50 oder mehr Stützunterschriften, ist er auf jeden Fall zugelassen.

Wahlvorschläge mit einer ausreichenden Anzahl an Stützunterschriften können innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand eingereicht werden. Der Wahlvorstand hat die Listen darüber hinaus unverzüglich zu prüfen und dem Listenverantwortlichen etwaige Mängel mitzuteilen, so dass diese behoben werden können.

POLYAS-Tipp: Vereinfachen Sie die Organisation der BR-Wahl und planen Sie wichtige Schritte einfach online. Mehr über die Online-Wahl!

Die Online-Wahl mit POLYAS

Nutzen Sie die Online-Wahl von POLYAS und vereinfachen Sie die Planung der Betriebsratswahl. 

  • Egal wo sich die Wahlbrechtigten aufhalten - ihre Stimme wird berücksichtigt
  • Steigern Sie die Wahlbeteiligung bei Ihrer BR-Wahl
  • Der Wahlvorstand kann das Wählerverzeichnis digital managen

Lernen Sie das Online Wahlmanagement zur Betriebsratswahl kennen und automatisieren Sie Ihre Wahlvorbereitung.

Lassen Sie sich noch heute von unseren Wahlexperten beraten!

Einige Unternehmen nutzen schon heute die Vorteile der Online-Wahl - auch wenn das  Betriebsverfassungsgesetz die elektronische Stimmabgabe noch nicht vorsieht.