Formalien für Wahlvorschläge zur Betriebsratswahl
Für die Wahlvorschläge zur Betriebsratswahl gelten gesetzlich vorgeschriebene Formalien und Fristen. Dabei sind die genauen Vorgaben den verschiedenen Wahlverfahren zur Betriebsratswahl angepasst.
Form der Wahlvorschläge zur Betriebsratswahl
Die wichtigste Voraussetzung für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist das passive Wahlrecht der Einreichenden. So dürfen nur Arbeitnehmer Wahlvorschläge zur BR-Wahl machen, die mindestens 18 Jahre alt sind, länger als sechsmonate im Betrieb tätig sind und nicht zu den leitenden Angestellten zählen.
Form der Wahlvorschläge
In Betrieben, in denen die Betriebsratswahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren als Personenwahl durchgeführt wird, werden zur Wahl einzelne Kandidaten vorschgeschlagen. Wird die Betriebsratswahl jedoch nach dem regulären Wahlverfahren durchgeführt, so werden Vorschlagslisten für die Wahl des Betriebsrats eingereicht. Die eingereichten Listen sollten stets doppelt so viele Kandidaten enthalten wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, da zugleich Ersatzmitglieder für den Betriebsrat gewählt werden. Darüber hinaus muss ein Listenverantwortlicher bestimmt werden, der dem Wahlvorstand als Kontaktperson für Rückfragen dient.
Auch müssen Wahlvorschläge folgende Daten der Kandidaten enthalten:
- Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Beschäftigungsfeld der Kandidaten
- eine schriftliche Bestätigung des oder der Kandidaten
- der Name des Listenvertreters bzw. desjenigen, der den Wahlvorschlag eingereicht hat (bei der Personenwahl)
- bei Listenwahlen: Der Name der Liste und die Reihenfolge der Kandidaten
Zudem bedürfen Wahlvorschläge zumeist der Schriftform. Allerdings können Wahlvorschläge beim vereinfachten sowie zweistufigen Wahlverfahren auch mündlich eingereicht werden.
Alle Wahlvorschläge haben allerdings eines gemeinsam: sie müssen eine gewisse Anzahl an Stützunterschriften aufweisen, um gültig zu sein.
Senken Sie den Aufwand für die Einrichtung der Betriebsratswahl mit digitalen Verfahren. Erfahren Sie hier mehr!
Vorgaben zu Stützunterschriften
Alle Wahlvorschläge haben eines gemeinsam: sie müssen eine gewisse Anzahl an Stützunterschriften aufweisen, um gültig zu sein. Grundsätzlich muss ein Zwanzigstel der Arbeitnehmer (also fünf Prozent) einen Wahlvorschlag unterzeichnen, damit dieser gültig ist. In jedem Fall sind jedoch drei Unterstützer notwendig, damit eine Liste zur Wahl zugelassen wird. Dies ist insbesondere in Betrieben mit weniger als 60 wahlberechtigten Arbeitnehmern relevant. Hat der Betrieb allerdings weniger als 20 Beschäftigte, reichen zwei Unterzeichnungen pro Liste aus. Bekommt ein Wahlvorschlag 50 oder mehr Stützunterschriften, ist er auf jeden Fall zugelassen.
Wahlvorschläge mit einer ausreichenden Anzahl an Stützunterschriften können innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand eingereicht werden. Der Wahlvorstand hat die Listen darüber hinaus unverzüglich zu prüfen und dem Listenverantwortlichen etwaige Mängel mitzuteilen, so dass diese behoben werden können.
Die Online-Wahl mit POLYAS
Nutzen Sie die Online-Wahl von POLYAS und vereinfachen Sie die Planung der Betriebsratswahl.
- Egal wo sich die Wahlbrechtigten aufhalten – ihre Stimme wird berücksichtigt
- Steigern Sie die Wahlbeteiligung bei Ihrer BR-Wahl
- Der Wahlvorstand kann das Wählerverzeichnis digital managen
Lernen Sie das Online Wahlmanagement zur Betriebsratswahl kennen und automatisieren Sie Ihre Wahlvorbereitung.
Lassen Sie sich noch heute von unseren Wahlexperten beraten!
Einige Unternehmen nutzen schon heute die Vorteile der Online-Wahl – auch wenn das Betriebsverfassungsgesetz die elektronische Stimmabgabe noch nicht vorsieht.
Betriebsratswahlen
Ablauf der Wahl
Wahlvorstand
Aufgaben des Wahlvorstands
Wahlverfahren
Fristen
Vereinfachtes Wahlverfahren
Reguläres Wahlverfahren
Stimmabgabe zur BR-Wahl
Briefwahl
Zweistufiges Wahlverfahren
Ablauf vereinfachtes Wahlverfahren
Arbeitnehmer im Betriebsrat
Betriebsratsstrukturen
Wählerliste
Sitzverteilung
Formalien für Wahlvorschläge
Betriebsteil
Vorschlagslisten
Betriebsrat gründen
Ablauf der Wahl zur Gleichstellungsbeauftragten
Betriebsratswahllexikon
Rechtliches zur BR-Wahl
Wahlordnung
Wahlanfechtung
Betriebsrat auflösen
Wahlrecht
Kündigungsschutz
Wahlmanipulationen
Vergütung der BR-Arbeit
Schwerbehindertenvertretung
Betriebsteil
Schulungsanspruch des Betriebsrats
Schulungsanspruch des Wahlvorstands
Gesamtbetriebsrat
Freistellung des Betriebsrats
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JVA)
Informationsrecht des Betriebsrats
Kommunikation zwischen Betriebsrat und Arbeitnehmer
Was darf der BR bei Personalfragen?
Gleichstellung im Betriebsrat
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Möglichkeiten des Betriebsrats gegen Mobbing
Ausschüsse des Betriebsrats
Wahlmaterialien zum Download
Wahlmarketing zur Betriebsratswahl