Alle gesetzlichen Fristen zur Betriebsratswahl

Betriebsratswahl Fristen

Die Fristen für die Durchführung von Betriebsratswahlen sind gesetzlich streng durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorgegeben. Dabei hängen die Fristen auch vom Wahlverfahren ab, das bei der Betriebsratswahl angewendet wird.

Bitte beachten Sie: Viele Unternehmen nutzen die Online-Wahl in Ihrem Betrieb, obwohl diese nicht im BetrVG verankert und somit nicht rechtsgültig ist. Wenn auch Sie eine Online-Betriebsratswahl durchführen wollen, ist Ihre Wahl prinzipiell anfechtbar.

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Fristen beim regulären Wahlverfahren zur BR-Wahl

Das reguläre Wahlverfahren kann in Betrieben mit mehr als 100 regelmäßig beschäftigten Mitarbeitern angewendet werden, ab 200 Mitarbeitern sollte es verwendet werden. Hierbei wird der Betriebsrat nicht im Rahmen einer Wahlversammlung gewählt, sondern im Wahllokal oder per Brief. Da der Organisationsaufwand für den Wahlvorstand recht umfassend ist, sieht das Gesetz einen längeren Zeitraum für die Planung und Durchführung der Betriebsratswahl vor.
Informieren Sie sich jetzt zu den genauen Fristen für das reguläre Wahlverfahren

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Fristen für das vereinfachte Wahlverfahren zur Betriebsratswahl

Da einige dieser Schritte für die Wahlvorstände in kleineren Unternehmen, die ihren Betriebsrat auf der Wahlversammlung wählen entfallen, räumt der Gesetzgeber diesen weniger Zeit für die Planung und Organisation der Wahl ein.
Das vereinfachte Wahlverfahren wird für Betriebe mit bis zu 100 regelmäßig Beschäftigten vorgeschrieben.
Beim vereinfachten Wahlverfahren wird die Betriebsratswahl zweistufig durchgeführt. So wird der Wahlvorstand zunächst vom amtierenden Betriebsrat oder auf einer ersten Wahlversammlung bestellt. Im nächsten Schritt beruft der Betriebsrat eine Wahlversammlung ein, auf der der neue Betriebsrat gewählt wird.
Lesen Sie jetzt mehr zu den genauen Fristen für das vereinfachte Wahlverfahren

Sonderfall: Betriebe mit einer Beschäftigtenanzahl zwischen 101 und 200
In Betrieben mit einer Arbeitnehmerzahl zwischen 101 und 200 kann der amtierende Betriebsrat entscheiden, welches Wahlverfahren für die Wahl angewendet werden soll. Besteht kein Betriebsrat können die Beschäftigten auf einer Wahlversammlung über das Wahlverfahren abstimmen. 

POLYAS-Tipp: Nutzen Sie das POLYAS Live Voting, wenn Sie die Wahl des Betriebsrats auf der Betriebsversammlung durchführen und verringern Sie auf diese Weise zeitliche Aufwände bei der Organisation und der Stimmenauszählung. Jetzt mehr zum Live Voting erfahren!

Zeiteffiziente Wahlplanung bei der Online-Betriebsratswahl

Mit der Online-Betriebsratswahl vereinfachen Sie Ihre Wahlplanung und sparen wertvolle Zeit: 

  • Pflegen Sie Ihr Wählerverzeichnis online
  • Erstellen Sie rechtskonforme Stimmzettel per Klick
  • Erhalten Sie Ihre Wahlergebnisse auf Knopfdruck

Auf diese Weise geraten Sie bei Ihrer Wahlvorbereitung nicht in Zeitverzug und halten alle Fristen ein. 

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