Fristen zur Betriebsratswahl nach vereinfachtem Wahlverfahren
In Betrieben mit bis zu 100 Mitarbeitern wird der Betriebsrat nach dem vereinfachten Wahlverfahren gewählt. Für Betriebe mit 101 bis 200 Mitarbeitern können sich alle Beteiligten auf die Anwendung des vereinfachten Verfahrens einigen.
Bei diesem vereinfachten Wahlverfahren sind auch die Fristen für die Wahldurchführung verkürzt.
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Vorbereitung der Wahl nach vereinfachtem Wahlverfahren
4 Wochen vor Ablauf der Amtszeit: Bestellung des Wahlvorstands
Besteht im Betrieb bereits ein Betriebsrat, wird der Wahlvorstand spätestens vier Wochen vor dem Ende seiner Amtszeit von diesem bestellt.
Besteht kein Betriebsrat, wird der Wahlvorstand auf einer Wahlversammlung gewählt.
Lesen Sie hier, wie der Wahlvorstand zu Betriebsratswahl zusammengesetzt ist
Die Online-Betriebsratswahl ist nicht im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert und daher nicht rechtsgültig. Viele Unternehmen führen dennoch Online-Betriebsratswahlen durch. Bitte bedenken Sie: Wenn auch Sie Ihre Betriebsratswahl online durchführen wollen, ist Ihre Wahl prinzipiell anfechtbar.
Während der 1. Wahlversammlung: Erlass des Wahlausschreibens und Erstellung der Wählerliste
Wird der Wahlvorstand durch den Betriebsrat bestellt, lädt er unverzüglich zu einer Wahlversammlung ein, auf der das Wahlausschreiben zu erlassen ist. Wurde der Wahlvorstand auf der Wahlversammlung gewählt, so ist das Wahlausschreiben noch auf dieser zu erlassen. Mit dem Erlass des Wahlausschreibens gilt die BR-Wahl als eingeleitet.
Erfahren Sie hier mehr zu den Inhalten des Wahlausschreibens
Auch das Wählerverzeichnis (die Wählerliste) sollte noch während beziehungsweise vor der ersten Wahlversammlung erstellt und veröffentlicht werden.
Bis zum Ende der 1. Wahlversammlung: Wahlvorschläge einreichen
Die Wahlberechtigten der Betriebsratswahl können bis zum Ende der ersten Wahlversammlung Wahlvorschläge einzureichen. Diese werden entweder in Listenform oder als Kandidatenvorschlag vorgebracht. Werden Vorschläge während der Wahlversammlung eingereicht, bedürfen sie nicht der Schriftform.
Nach der 1. Wahlversammlung: Bekanntgabe der Wahlvorschläge
Der Wahlvorstand hat die Wahlvorschläge nach dem Ende der 1. Wahlversammlung in schriftlicher Form an einem für alle Wahlberechtigten zugänglichen Ort bekanntzumachen. Die Wahlvorschläge müssen bis zum Abschluss der Stimmabgabe einsehbar sein.
3 Tage nach der Wahlversammlung: Frist zum Einspruch gegen die Wählerliste
Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können binnen drei Tagen nach dem Erlass des Wahlausschreibens auf der Wahlversammlung schriftlich beim Wahlvorstand eingereicht werden.
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Durchführung der Betriebsratswahl nach vereinfachtem Wahlverfahren
7 Tage vor Amtszeitende des aktuellen Betriebsrats: Durchführung der BR-Wahl
Der Wahlvorstand hat spätestens eine Woche vor dem Ende der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats eine zweite Wahlversammlung einzuberufen, auf der der neue Betriebsrat gewählt wird. Die Wahl erfolgt geheim und durch die Abgabe von Stimmzetteln in einem Wahlumschlag. Auch die Auszählung der Stimmen erfolgt auf der Wahlversammlung. Der Wahlvorstand muss Wahlberechtigten, die nicht an der zweiten Wahlversammlung teilnehmen können, die nachträgliche Stimmabgabe in Schriftform ermöglichen.
Informieren Sie sich jetzt über die Stimmabgabe bei Betriebsratswahlen
Unverzüglich nach der Wahl: Auszählung der Stimmen
Ist die Stimmabgabe beendet, beginnt der Wahlvorstand unverzüglich mit der Auszählung aller Stimmen nach dem Verhältniswahlprinzip. Nach der Ermittlung der Ergebnisse unterrichtet der Wahlvorstand die Gewählten von ihrer Wahl.
3 Tage nach Auszählung der Stimmen: Annahme der Wahl
Die Kandidaten haben nach erfolgter Benachrichtigung durch den Wahlvorstand drei Tage Zeit, um die Wahl anzunehmen oder abzulehnen. Äußern sie sich binnen dieser drei Tage nicht, gilt dies als Zustimmung. Lehnt ein Kandidat die Wahl ab, rückt entweder der in der Liste nachfolgende Kandidat oder derjenige mit der nächsthöchsten Stimmenanzahl nach.
Unverzüglich nach Feststehen der Ergebnisse: Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Stehen alle neuen Betriebsräte fest, gibt der Wahlvorstand das Wahlergebnis bekannt und veröffentlicht dieses mindestens für zwei Wochen an einem für alle zugänglichen Ort zur Einsicht. Außerdem erstellt der Wahlvorstand eine Wahlniederschrift, in der alle Ereignisse und das detaillierte Wahlergebnis festgehalten werden.
Vorteile der Online-Betriebsratswahl
Mit der Online-Betriebsratswahl entstehen Ihnen viele Vorteile! Sie sparen aufwand und Kosten, außerdem kann die Wahlbeteiligung gesteigert werden.
Unsere Wahlexperten informieren Sie gern über die Online-Wahl für Ihren Betrieb!
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