Startseite ... Betriebsratswahlen Gesamtbetriebsrat
Gesamtbetriebsrat in Unternehmen

Gesamtbetriebsrat im Unternehmen

In Unternehmen mit mehreren Betrieben, in denen Betriebsräte existieren, wird zusätzlich zu diesen ein Gesamtbetriebsrat eingerichtet. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die Zusammensetzung, die Bestellung und die Aufgaben des Gesamtbetriebsrats.

Einrichtung des Gesamtbetriebsrats

Die Einrichtung des Gesamtbetriebsrats im Unternehmen ist in § 47 Betriebsverfassunggesetz (BetrVG) festgeschrieben. Dieser sieht vor, dass in jedem Unternehmen, das über zwei oder mehr Betriebsräte verfügt, ein Gesamtbetriebsrat einzurichten ist.  Allerdings können Tarifvereinbarungen andere Regelungen vorsehen.

Im Betriebsverfassungsgesetz ist auch die Betriebsratswahl geregelt. Bitte bedenken Sie, dass Online-Betriebsratswahlen nicht rechtsgültig sind, da sie nicht im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert sind. Viele Unternehmen nutzen dennoch die Online-Wahl. Wenn Sie auch die Online-Wahl in Ihrem Betrieb nutzen wollen, ist Ihre Wahl prinzipiell anfechtbar.

Für die Einrichtung des Gesamtbetriebsrats ist kein gesonderter Beschluss der einzelnen BR nötig. Richten die Betriebsräte eines Unternehmens keine Gesamtbetriebsräte ein oder widersetzen sich der Einrichtung, begehen sie eine grobe Pflichtverletzung, was im schlimmsten Fall zur Auflösung des Betriebsrats führen kann.

Informieren Sie sich über weitere Gründe für die Auflösung eines Betriebsrats

Zusammensetzung der Mitglieder
Die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats werden im Gegensatz zu den Betriebsratsmitgliedern nicht gewählt, sondern von den einzelnen Betriebsräten entsendet. Hierbei entsendet jeder Betriebsrat mit einer Größe von drei Mitgliedern eines seiner Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat. Betriebsräte mit einer größeren Mitgliederzahl entsenden stets zwei ihrer Mitglieder. Darüber hinaus muss jeder Betriebsrat mindestens ein Ersatzmitglied für den Gesamtbetriebsrat bestimmen.

Auch bei der Errichtung des Gesamtbetriebsrats ist die Verteilung der Geschlechter zu berücksichtigen.

Die Berechnung des Geschlechterverhältnisses im Betriebsrat kann schnell kompliziert werden. Die POLYAS Wahlexperten unterstützen Sie gerne bei der Berechnung der Sitzverteilung und der Geschlechterverhältnisse!

Jetzt starten >

Aufgaben des Gesamtbetriebsrats

Der Gesamtbetriebsrat ist verantwortlich für alle Bereiche der Mitbestimmung, die das gesamte Unternehmen betreffen und einer Regelung bedürfen. Darüber hinaus zeichnet der Gesamtbetriebsrat auch für Betriebe verantwortlich, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt.

Auch ist er zuständig für die Bildung des Konzernbetriebsrats und die Bestellung des Wahlvorstands zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder.

Er hat jedoch nicht das Recht in die Befugnisse der einzelnen Betriebsräte des Unternehmens einzugreifen.  Allerdings ist er in gewissen Fällen für die Bestellung des Wahlvorstands zur Betriebsratswahl zuständig.

POLYAS-Tipp: Erfahrene Wahlvorstände wissen: Die Organisation der Betriebsratswahl kann schnell zur komplizierten Angelegenheit werden. Mit der Online-Betriebsratswahl vereinfachen Sie Ihr Wahlmanagement und senken Aufwände und Kosten. Erfahren Sie jetzt mehr über die Online-Wahl mit POLYAS!

Einfaches Wahlmanagement zur Betriebsratswahl

Planen Sie Ihre BR-Wahlen mit den Services von POLYAS und profitieren Sie von den Vorteilen:

  • Digitale Pflege der Wählerliste und automatisierte Prüfung des Wahlrechts
  • Einfache Kandidatenkür mit der Nominierungsplattform von POLYAS
  • Erstellung der Stimmzettel aus den Vorschlagslisten mit wenigen Klicks
  • Automatisierte Auszählung der Stimmzettel nach der Wahl

Lassen Sie sich noch heute von unseren Wahlexperten zur POLYAS Online-Wahl beraten!