Kommunikation zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
Damit der Betriebsrat seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, ist eine gute Kommunikation mit dem Arbeitgeber das A und O. Doch gegensätzliche Interessen führen schnell zum Streit – oder gar einer kommunikativen Eiszeit. Wie lässt sich solchen Konflikten vorbeugen?
Kommunikation ist kein Selbstläufer
Das Betriebsverfassungsgesetz legt fest, dass der BR und die Unternehmensleitung vertrauensvoll zusammenarbeiten sollen. Doch wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat als zu dominant empfindet, oder anders herum, der Betriebsrat die Unternehmensleitung als zu rücksichtslos, kann das schnell zu einem dauerhaften Konflikt führen. Meist zeichnet sich ein solches Zerwürfnis schon lange ab, bevor es dann tatsächliche zum Bruch kommt.
Erfahren Sie hier mehr zur Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber
Arbeitgeber wie auch BR können dem vorbeugen, indem sie gegenseitig ihre Wertschätzung füreinander ausdrücken. Insbesondere die Unternehmensleitung steht bei schlechter Zusammenarbeit schnell im Verdacht, den Betriebsrat als lästig zu empfinden. Sorgt sie für Kommunikation, einen regelmäßigen Informationsfluss und versucht sie nicht, den BR zu kontrollieren, beugt das einer Auseinandersetzung definitiv vor.
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Streitschlichtung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
Ist es jedoch zum offenen Konflikt mit verhärteten Fronten gekommen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Kommunikation wiederherzustellen.
- Der Betriebsratsvorsitzende versucht die Streitpunkte im persönlichen Gespräch mit der Unternehmensleitung zu lösen. Dabei sollte nach Möglichkeit ein Ansprechpartner gesucht werden, der in der Vergangenheit das größte Verständnis für die Arbeitnehmerseite hatte.
- Es gibt ausgebildete Mediatoren, die sich beruflich auf das Lösen von Konflikten und Kommunikationsproblemen spezialisiert haben. Bei der Auswahl des Mediators sollte darauf geachtet werden, ob dieser eine von einem Berufsverband anerkannte Ausbildung gemacht hat.
- Der BR kann die Unternehmensleitung vor dem Arbeitsgericht verklagen. Hat der Arbeitgeber gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen, drohen ihm Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
- Ist eine Wiederherstellung der Kommunikation aussichtslos, sieht das Gesetzt die Einrichtung einer Einigungsstelle vor. Arbeitgeber und BR müssen sich auf einen Vorsitzenden und einige Beisitzende einigen. Da beide die Verhandlungsführung aus der Hand geben und ein schlechtes Verhandlungsergebnis fürchten müssen, ist dies in jedem Fall die Ultima Ratio.
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