Zweistufiges Wahlverfahren zur Betriebsratswahl
Das zweistufige Wahlverfahren wird in Kleinbetrieben, mit maximal 100 Arbeitnehmern dann angewendet, wenn noch kein Betriebsrat existiert. Das Wahlverfahren wird als zweitstufig bezeichnet, da hierbei quasi zweimal gewählt werden muss. So ist zunächst der Wahlvorstand auf der ersten Wahlversammlung zu wählen und eine Woche später wird der Betriebsrat im Rahmen einer zweiten Wahlversammlung gewählt. Die Online-Wahl des Betriebsrats ist nicht im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert. Dennoch nutzen zahlreiche Unternehmen die Online-Wahl. Bitte beachten Sie: Wenn Sie auch Ihre Betriebsratswahl online durchführen wollen, ist die Wahl prinzipiell anfechtbar.
Zweistufiges Wahlverfahren zur Gründung des Betriebsrats
Zunächst ist ein Wahlvorstand, der die Organisation der Wahl übernimmt, zu bestimmen. Dies geschieht in Unternehmen ohne Betriebsrat auf der Wahlversammlung. Zu dieser können entweder drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften einladen. Eine Gewerkschaft gilt im Betrieb als vertreten, wenn mindestens einer der Wahlberechtigten Gewerkschaftsmitglied ist.
Auch der Ablauf dieser ersten Versammlung folgt verschiedenen Regeln und Schritten, die es zu beachten gilt:
- Abstimmung über den Versammlungsleiter
- Abstimmung über den Wahlvorstand
- Bestimmung des Wahlvorstandsvorsitzenden
- Erstellen der Wählerliste und des Wahlausschreibens durch den Wahlvorstand
- Einreichen von Wahlvorschlägen für den Betriebsrat und Überprüfung ihrer Gültigkeit durch den Wahlvorstand
Nach Abschluss der Versammlung veröffentlicht der Wahlvorstand die Wahlvorschläge, die Wählerliste sowie das Wahlausschreiben. Mit dem Erlass des Wahlausschreibens auf der Wahlversammlung gilt die Betriebsratswahl nach dem zweistufigen Wahlverfahren offiziell als eingeleitet.
Auch zur Gründung des Betriebsrats können Sie von der praktischen Online-Wahl profitieren.
Zweite Wahlversammlung zur Betriebsratswahl
Eine Woche nach der ersten Wahlversammlung findet die zweite Wahlversammlung statt. Auf dieser wird schließlich der neue Betriebsrat in einer Personenwahl gewählt. Zu beachten ist, dass die Wahl geheim stattfinden muss. Das heißt, dass der Wahlvorstand Stimmzettel und Wahlurne bereitstellen muss, um die Wahl durchzuführen. Außerdem muss verhinderten Arbeitnehmern die Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe gegeben werden. Wie bereits geschildert, findet die Wahl des Betriebsrats nur dann auf der zweiten Wahlversammlung statt, wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt oder eine Vereinbarung zur Durchführung des vereinfachten Wahlverfahrens besteht. Ansonsten wird der Betriebsrat nach dem regulären Wahlverfahren gewählt.
Stimmzettel für Online-Wahl generieren
Der Wahlvorstand verfügt beim zweistufigen Wahlverfahren nur über wenig Zeit, um alle Vorbereitungen für die Durchführung der Betriebsratswahl zu treffen. Vereinfachen Sie die Wahlvorbereitung mit der Online-Wahl und steigern Sie gleichzeitig die Wahlbeteiligung:
- Egal wo sich die Beschäftigten aufhalten – Ihre Stimme zählt
- Stimmzettel für die Betriebsratswahl können ganz einfach digital erstellt werden
- Nach der Online-Wahl erhalten Sie die Ergebnisse automatisch
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