Anfechtung einer Betriebsratswahl

Anfechtung der Betriebsratswahl

Es gibt viele Gründe für die Anfechtung von Betriebsratswahlen, dies liegt unter anderem an den komplizierten Wahlgesetzen, die es einzuhalten gilt.
Diese Wahlgesetze dienen als Schutzfunktion für die Arbeitnehmer. Die bundesweit geltenden Kriterien für die Wahl der Betriebsräte sind in der Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzes definiert. Darin wird festgelegt, wer wahlberechtigt ist, wann welche Informationen zu veröffentlichen sind und dass ein Wahlverfahren den geltenden Wahlgrundsätzen zu entsprechen hat. Die Online-Wahl ist bislang nicht vorgesehen als Verfahren für die Stimmabgabe.

Damit Ihre Betriebsratswahl nicht anfechtbar wird, erklären wir Ihnen, worauf Sie achten müssen, um Fehler zu vermeiden und ein rechtsgültiges Wahlergebnis zu erzielen.

Gesetzliche Grundlagen für die Anfechtung einer Betriebsratswahl

Nach § 19 BetrVG kann die Betriebsratswahl angefochten werden, sofern gegen wesentliche Vorschriften des Wahlrechts, der Wählbarkeit oder des Wahlverfahrens verstoßen worden ist und eine Berichtigung dieser Fehler nicht erfolgt. Ausgeschlossen ist eine Anfechtung jedoch, wenn durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht verändert oder beeinflusst wurde.

§ 19 Abs. 2 BetrVG sieht vor, dass die Betriebsratswahl von mindestens drei Wahlberechtigten, einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft oder durch den Arbeitgeber angefochten werden kann. Ebenso muss eine Anfechtung binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tag der Bekanntmachung der Wahlergebnisse, erfolgen.

Bitte beachten Sie: Einige Unternehmen nutzen die Online-Betriebsratswahl bereits, obwohl diese bislang nicht im Betriebsverfassungsgesetz verankert und somit nicht rechtsgültig ist. Wenn Sie Ihre Betriebswahl online durchführen möchten, ist Ihre Wahl prinzipiell anfechtbar.

Die häufigsten Gründe für die Anfechtung von Betriebsratswahlen

1. Nicht ordnungsgemäße Zusammensetzung des Wahlvorstands
Der Wahlvorstand ist für die Organisation der Betriebsratswahl zuständig. Alle Mitglieder des Wahlvorstands müssen wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs sein. Die Zahl der Mitglieder des Wahlvorstands ist gesetzlich vorgeschrieben gemäß der Betriebsgröße. Eine fehlerhafte Zusammensetzung des Wahlvorstands macht Ihre BR-Wahl anfechtbar.

2. Ein nicht ordnungsgemäß veröffentlichtes Wahlausschreiben
Das Wahlausschreiben enthält alle wichtigen Fristen und Formalien. Es muss, für alle Mitarbeiter zugänglich, im Betrieb ausgehängt oder über das Intranet veröffentlicht werden. Geschieht dies nicht, wird die Betriebsratswahl anfechtbar.
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3. Unzureichende, unterlassene oder fehlerhafte Unterrichtung ausländischer Mitarbeiter
Auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (§ 7 BetrVG), die kein Deutsch sprechen, nehmen an der BR-Wahl teil. Der Wahlvorstand muss diese in geeigneter Form über die Wahl informieren, sonst kann die Wahl angefochten werden.

4. Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit der Wahlkandidaten 
Jeder Kandidat muss die gleichen Wettbewerbschancen beim Werben um Wählerstimmen haben. So müssen zum Beispiel alle Kandidaten der BR-Wahl die gleichen Möglichkeiten und Kanäle zur Verbreitung ihres Wahlmaterials nutzen können. Ist dies nicht der Fall, kann die Wahl angefochten werden.

5. Verletzung eines Wahlgrundsatzes
Bei Betriebsratswahlen gelten die Wahlgrundsätze: Die Wahl muss allgemein, gleich, frei, unmittelbar und geheim sein (§ 14 BetrVG). Wird ein Grundsatz bei der Wahl verletzt, kann die Wahl angefochten werden.

6. Beeinflussung der Betriebsratswahl durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber darf sich nicht in die Wahl des Betriebsrats einmischen. Er darf die Wähler nicht von der Wahl einer Vorschlagsliste abhalten oder sie zur Wahl einer Liste animieren. Wird das Ergebnis der Betriebsratswahl durch den Arbeitgeber beeinflusst, ist diese anfechtbar.

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Die Vorteile der Online-Betriebsratswahl

Vor allem für Unternehmen mit mehreren Filialen, Außendienstmitarbeiter oder einer digital affinen Belegschaft sind die Vorteile der Online-Wahl deutlich: Die Nutzung des Internets in einer Online-Wahl entspricht nunmehr den modernen Kommunikationsgepflogenheiten und ist somit das geeignete Verfahren, die Wahlbeteiligung zu steigern und damit den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl zu stärken. 

Auch wären Vorteile in der Planung der Betriebsratswahl zu realisieren: 

  • Wählerverzeichnis online pflegen und auf dem neusten Stand halten
  • Rechtsgültige Stimmzettel per Drag and Drop erstellen
  • Wahlergebnisse wenige Augenblicke nach der Wahl auf Knopfdruck erhalten

Jedoch sieht der Gesetzgeber diese Form der Stimmabgabe aktuell noch nicht vor. Daher wäre eine Online-Betriebsratswahl derzeit nicht rechtssicher und wir müssen als Anbieter leider davon abraten, die Betriebsratswahl in diesem Format durchzuführen.