Gleichstellung im Betriebsrat
Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist festgelegt, dass das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Männern und Frauen im Betriebsrat dem im Betrieb entsprechen muss. Um diese Vorgabe zu erfüllen, muss bei der Sitzverteilung einiges beachtet werden. Ebenso sind im Betriebsverfassungsgesetz Bestimmungen für Betriebsratswahlen festgelegt. Online-Betriebsratswahlen sind nicht im (BetrVG) verankert und daher auch nicht rechtsgültig. Viele Unternehmen nutzen dennoch die Online-Wahl. Bedenken Sie: Wenn auch Sie die Online-Betriebsratswahl nutzen wollen, ist Ihre Wahl prinzipiell anfechtbar.
Gleichstellung nach Geschlechterverhältnis
Nicht nur, dass der Betriebsrat sich für die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen im Betrieb einsetzen muss. Auch innerhalb des BR muss eine Gleichstellung der Geschlechter erreicht werden. Allerdings liegt das erforderliche Mengenverhältnis nicht bei 50 zu 50 oder irgendeiner anderen festgelegten Quote, sondern soll die Geschlechterrelation des Betriebs wiedergeben.
Der Wahlvorstand muss vor der Betriebsratswahl ermitteln, welches Geschlecht im Betrieb in der Minderheit ist. Alle im Betrieb Beschäftigten sind dabei zu berücksichtigen – es sei denn, es handelt sich um leitende Angestellte. Mit dem D’Hondtschen Höchstzahlenverfahren wird nun berechnet, wie viele Sitze auf welches Geschlecht entfallen. Dazu wird jeweils die Anzahl der Mitglieder eines Geschlechts durch die Anzahl der Sitze im BR geteilt.
Sitzverteilung im Betriebsrat
Auch das Ergebnis der Wahl – und somit die endgültige Sitzverteilung im BR – wird über das D’Hondtschen Höchstzahlenverfahren ermittelt. Dazu wird das Ergebnis, dass eine Liste bei der Wahl erreicht hat, einzeln durch die Zahl der Sitze im Betriebsrat geteilt. Die Personen mit den höchsten Werten ziehen in den BR ein – vorläufig.
Denn nun muss noch überprüft werden, ob genügend Sitze auf das Geschlecht in der Minderheit entfallen sind. Ist dies nicht der Fall, muss die Liste mit den meisten Sitzen einen Sitz an die Person abgeben, die dem Minderheitsgeschlecht angehört. Gibt es keine solche Person in dieser Liste, geht der Sitz an die nächste Liste usw. bis die Geschlechter angemessen repräsentiert sind.
Einfache Berechnung für die Betriebsratswahl
Bei einer Online-Wahl senken Sie sowohl den Planungsaufwand als auch die Kosten für Ihre Betriebsratswahl. So haben Sie die Möglichkeit alle Prozesse der Wahlvorbereitung, wie die Pflege des Wählerverzeichnisses, die Erstellung der Stimmzettel, den Verstand der Wahleinladungen sowie die Stimmenauszählung zu digitalisieren.
Profitieren Sie jetzt von den Vorteilen der Online-Wahl, unsere Wahlexperten beraten Sie gerne!
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