Alles zum Ablauf von Betriebsratswahlen: Was passiert wann

Betriebsratswahl Ablauf

Alle vier Jahre, immer im Jahr der Fußball-Weltmeisterschaft, finden in Deutschland Betriebsratswahlen statt. Die Fristen und Verfahren für BR-Wahlen sind vom Gesetzgeber im Betriebsverfassungsgesetz (kurz BetrVG) festgehalten.

Wir haben für Sie den Ablauf einer Betriebsratswahl zusammengefasst.

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Vorbereitungen für die Betriebsratswahl

Zehn Wochen vor der Wahl: Die Bestellung des Wahlvorstands
Der Wahlvorstand wird in der Regel vom aktuellen Betriebsrat berufen und besteht je nach Unternehmensgröße aus mind. drei wahlberechtigten Mitarbeitern. Nach seiner Berufung ist der Wahlvorstand verpflichtet, die Betriebsratswahl unverzüglich einzuleiten (§18 BetrVG) und legt zunächst den konkreten Termin / Wahlzeitraum für die BR-Wahl fest. 

Die Online-Wahl des Betriebsrats ist nicht im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert und daher nicht rechtsgültig. Viele Unternehmen führen ihre Betriebsratswahlen trotzdem online durch. Bitte bedenken Sie: Wenn auch Sie Ihren Betriebsrat online wählen wollen, ist Ihre Wahl prinzipiell anfechtbar.

Acht Wochen vor der Wahl: Die Bekanntmachung der Betriebsratswahl
Spätestens acht Wochen vor der Wahl muss der Betriebsvorstand das sog. Wahlausschreiben veröffentlichen. Es informiert die Mitarbeiter des Betriebs über:

  • Datum, Ort und Zeit der Betriebsratswahl 
  • Fristen für das Einreichen von Vorschlägen für Bewerber oder Bewerberinnen
  • Ort, an dem die Wählerliste einsehbar ist
  • Wie und in welchem Zeitraum Widerspruch gegen die Wählerliste einlegt werden kann

​Das Wahlausschreiben muss vom Vorsitzenden des Wahlvorstands und mindestens einem weiteren Mitglied des Wahlvorstands unterschrieben und für alle Mitarbeiter sichtbar im Betrieb ausgehängt werden. Auch im Intranet oder über andere digitale Kanäle kann das Wahlausschreiben veröffentlicht werden. Wird das Wahlausschreiben jedoch ausschließlich im Intranet veröffentlicht, sollte sichergestellt sein, dass alle Mitarbeiter Zugang zum Firmennetz haben. 

Sechs Wochen vor der Wahl: Die Veröffentlichung der Wählerliste
Die Wählerliste verzeichnet alle wahlberechtigten Mitarbeiter des Betriebs und muss spätestens sechs Wochen vor der Wahl veröffentlicht werden. Um die Wählerliste erstellen zu können, kann der Wahlvorstand eine Liste über alle Mitarbeiter des Unternehmens vom Arbeitgeber einfordern. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, die Wählerliste binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung anzufechten. Der Wahlvorstand ist verpflichtet, innerhalb von drei Tagen eine Entscheidung über den Widerspruch zu treffen und sie dem Mitarbeiter mitzuteilen.

Sieben Tage vor der Wahl: Die Bekanntgabe der Kandidaten 
Auf Vorschlagslisten können wahlberechtige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Vorschläge für Bewerber oder Bewerberinnen zum Betriebsrat abgeben. Die Vorschlagslisten sollten immer die doppelte Anzahl Kandidaten enthalten, wie Sitze im Betriebsrat zu vergeben sind.  Deren Veröffentlichung muss spätestens eine Woche vor Beginn der Betriebsratswahl für alle einsehbar erfolgen. 

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Stimmabgabe und Stimmauszählung bei Betriebsratswahlen

Während der Wahl: Die Stimmabgabe
Der Wähler darf seine Stimme für eine gültige Vorschlagsliste abgeben. Im BetrVG ist vorgesehen, dass die Stimmabgabe vor Ort erfolgt und dass nur bei nachgewiesener Abwesenheit die Briefwahl zugelassen ist.
Ausnahme: Für Teilbetriebe oder Kleinstbetriebe kann der Wahlvorstand die schriftliche Stimmabgabe per Briefwahl für alle Mitarbeiter anordnen.

Unmittelbar nach der Wahl: Die Stimmauszählung
Sobald der Wahlvorgang abgeschlossen ist, hat der Wahlvorstand die Stimmen nach dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren unverzüglich auszuzählen (§18 (3) BetrVG). Ist dies nicht möglich, muss der Wahlvorstand die Wahlurne versiegeln. Nach Abschluss der Stimmauszählung obliegt dem Wahlvorstand die sofortige Informierung der gewählten Personen über ihre Wahl zum Betriebsrat. Automatisieren Sie die Stimmenauszählung bei Iher Betriebsratswahl und senken Sie den Aufwand.
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Drei Tage nach der Wahl: Die Annahme der Wahl
Die gewählten Personen haben eine dreitägige Bedenkzeit, ob sie die Wahl annehmen. Lehnt der Gewählte die Wahl nicht ab, ist das Wahlergebnis nach Verstreichen des dritten Tages gültig. Der Wahlvorstand beginnt nun eine Wahlniederschrift anzufertigen und wird die Ergebnisse der Wahl an einer präsenten Stelle veröffentlichen und diese für mindestens zwei Wochen dort belassen (§18 (3) BetrVG).

Zwei Wochen nach der Wahl: Die Anfechtung?
Innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Betriebsrats-Wahlergebnisse ist es möglich, die Wahl anzufechten, sofern wesentliche Vorschriften des Wahlrechts verletzt wurden. Der Widerspruch gegen das Wahlergebnis kann von mindestens drei wahlberechtigten Mitarbeitern, einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft oder dem Arbeitgeber beim Arbeitsgericht eingelegt werden (§19 (2) BetrVG). 

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Vorteile der Online-Betriebsratswahl

Die Erstellung der Stimmzettel für die Betriebsratswahl kann für den Wahlvorstand schnell zur komplizierten Angelegenheit werden. So muss er zunächst alle eingegangenen Wahlvorschläge prüfen und anhand dieser die Stimmzettel für die Wahl erstellen und in Druck geben. Auch die Auszählung der Betriebsratswahl ist oft ein zeitintensiver Prozess. Bei einer Online-Wahl entfallen viele dieser Schritte:

  • Erstellen Sie rechtsgültige Stimmzettel einfach per Drag and Drop oder laden Sie diese als Excel-Datei hoch
  • Ermöglichen Sie den Wahlberechtigten die bequeme Stimmabgabe per Mausklick
  • Erhalten Sie Wahlergebnisse nach der Wahl auf Knopfdruck

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