Was darf der Betriebsrat bei Personalfragen?
Der Betriebsrat hat ein Anrecht darauf, über Personalfragen informiert zu werden. Doch kann er Kündigungen oder Neueinstellungen auch verhindern? Das erfahren Sie hier!
Verweigerungsrecht bei Personalfragen
Jedes Mal, wenn ein Unternehmen eine Neueinstellung vornimmt, muss der zuständige Betriebsrat darüber informiert werden – egal ob es sich um reguläre Arbeitnehmer, leitende Angestellte oder Leiharbeitnehmer handelt. Der Betriebsrat kann eine eigene Personalplanung vorschlagen und sogar verlangen, dass vakante Arbeitsplätze innerbetrieblich ausgeschrieben werden.
Stehen in Ihrem Unternehmen bald Betriebsratswahlen an? Digitale Betriebsratswahlen sind nicht im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert und daher nicht rechtsgültig. Viele Unternehmen führen ihre BR-Wahlen trotzdem online durch. Bedenken Sie: Wenn auch Sie die Online-Wahl in Ihrem Betrieb nutzen wollen, ist Ihre Wahl prinzipiell anfechtbar.
Bei einigen personellen Einzelmaßnahmen hat der Betriebsrat sogar ein Mitwirkungsrecht. Er kann seine Zustimmung zu Personalfragen verweigern – nämlich dann, wenn es um die Bereiche Umgruppierung, Einstellung, Eingruppierung oder Versetzung von Mitarbeitern geht. Gründe dafür können sein:
- Der Verstoß gegen ein Gesetz oder eine sonstige Anordnung. Das schließt auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen mit ein
- Eine Missachtung der vom BR mitbestimmten Arbeitsrichtlinien
- Die Sorge, dass infolge der personellen Maßnahme ein regulärer Arbeitnehmer gekündigt werden könnte
- Die Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers, ohne dass diese aus betrieblichen Gründen ersichtlich wäre
- Die Stelle nicht intern ausgeschrieben wurde
- Die Befürchtung, der neue Mitarbeiter könnte den Betriebsfrieden stören (etwa durch Rassismus und Fremdenfeindlichkeit)
Steht in Ihrem Betrieb bald wieder eine Betriebsratswahl an? Vereinfachen Sie die aufwendige Planung mit der Online-Wahl.
Kündigung verhindern
Gegen die Verweigerung des Betriebsrats bei einer Personalfrage kann der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht klagen und so die fehlende Zustimmung ersetzen. Doch auch der BR kann beim Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber klagen, sofern dieser personelle Maßnahmen ohne die Zustimmung des Betriebsrates durchführt.
Zusätzlich zu den einzelnen Personalfragen kann der BR auch bei Kündigungen seine Zustimmung verweigern. Innerhalb einer Woche nach der Kündigung kann der Betriebsrat Einspruch erheben, wenn:
- soziale Gesichtspunkte nicht berücksichtigt wurden
- die Kündigung gegen eine innerbetriebliche Richtlinie verstößt
- der Arbeitnehmer, der gekündigt werden soll, an einer anderen Stelle des Unternehmens weiterbeschäftigt werden könnte
- die Weiterbeschäftigung durch eine Fortbildung ermöglicht oder unter geänderten Vertragsbedingungen fortgeführt werden könnte, solange der Arbeitnehmer dem zustimmt
Vorteile der Online-Betriebsratswahl
Sich bei Personalfragen einzumischen ist eine wichtige Aufgabe des Betriebsrats; die Angestellten des Betriebs setzen darauf, dass Ihr BR bei diesem Thema volles Engagement zeigt. Ist das der Fall, ist natürlich auch ein wichtiges Kriterium für die Wiederwahl erfüllt. Damit diese schließlich reibungslos verläuft, setzen Sie bei Ihrer Betriebsratswahl auf die Online-Wahl von POLYAS. Dadurch ergeben sich gleich mehrere Vorteile:
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