So funktioniert die Stimmabgabe zur Betriebsratswahl

Stimmabgabe bei der Betriebsratswahl

Nicht nur für die Organisatoren und den Wahlvorstand bei der Betriebsratswahl treten viele Fragen auf, auch die Wahlberechtigten wollen im Voraus genau über den Ablauf der Stimmabgabe am Wahltag informiert werden. Viele Unternehmen bieten Ihren Wahlberechtigten bei der Betriebsratswahl die Möglichkeit der Online-Stimmabgabe, obwohl diese nicht im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert und dadurch nicht rechtsgültig sind. Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren Wahlberechtigten die Online-Betriebsratswahl ermöglichen wollen, ist diese Wahl prinzipiell anfechtbar.

Ablauf der Stimmabgabe bei der Betriebsratswahl

1. Persönliche Stimmabgabe im Wahllokal
Der Wahlberechtigte kann seinen Arbeitsplatz ohne die Genehmigung eines Vorgesetzten verlassen, um seine Stimme persönlich im Wahllokal abzugeben. Im Wahllokal wird zunächst die Wahlberechtigung des Wählers überprüft. Sodann erhält der Wahlberechtigte den Stimmzettel und einen Wahlumschlag. In der Wahlkabine füllt der Stimmberechtigte seinen Stimmzettel unbeobachtet aus und steckt ihn in den Wahlumschlag. Nachdem der Wahlvorstand die Stimmabgabe vermerkt hat, wirft der Wähler seinen Wahlumschlag in die Wahlurne.

2. Die Stimmabgabe per Briefwahl bei der Betriebsratswahl
Ist ein Wahlberechtigter am Wahltag verhindert oder wurde die Stimmabgabe per Brief durch den Wahlvorstand für einen oder mehrere Betriebsteile festgelegt, kann der Wahlberechtigte seine Stimme zur BR-Wahl postalisch abgeben. Wurde die Briefwahl nicht durch den Wahlvorstand festgelegt, muss der Wähler die Briefwahlunterlagen spätestens drei Tage vor der Wahlversammlung beim Wahlvorstand beantragen (§§ 35 Abs. 1, 36 Abs. 4 WO).

Die durch den Wahlvorstand versendeten Briefwahlunterlagen enthalten:

  • Das Wahlausschreiben
  • Sämtliche Wahlvorschläge
  • Den Stimmzettel samt Wahlumschlag
  • Eine Erklärung zur persönlichen Stimmabgabe 
  • Erläuterungen zur Briefwahl
  • Einen frankierten Rückumschlag, mit der Adresse des Wahlvorstands

Der Wahlberechtigte kann nun den Stimmzettel zu Hause ausfüllen und ihn in den Wahlumschlag stecken. Daraufhin bestätigt er, dass er seine Stimme persönlich abgegeben hat und steckt den Wahlumschlag sowie die Erklärung über die persönliche Stimmabgabe in den Rückumschlag. Die Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlvorstand spätestens bei Schließung der Wahllokale vorliegen. Dabei ist es gleich, ob die Unterlagen persönlich oder per Post abgegeben werden.

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Allgemeine Fragen zur Stimmabgabe

Wird die Stimmabgabe als Arbeitszeit angesehen?
Ja, per Gesetz muss die Stimmabgabe zur Betriebsratswahl während der bezahlten Arbeitszeit stattfinden. Jedoch hat der Wahlvorstand sicherzustellen, dass der Arbeitsablauf im Betrieb nur teilweise vom Wahlgeschehen beeinträchtigt wird. 

Werden die Kosten für die Anreise zum Wahllokal erstattet?
Ja, wenn der Wähler eine zusätzliche Anfahrt zum Wahllokal auf sich nehmen muss, werden die Kosten für die Reise durch den Arbeitgeber erstattet.

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