Sitzverteilung im Betriebsrat
Wird die Betriebsratswahl als Listenwahl nach dem regulären Wahlverfahren durchgeführt, so wird die Sitzverteilung nach der Wahl mit Hilfe des D’Hondtschen Höchstzahlenverfahrens ermittelt. Hierbei gilt es verschiedenes zu beachten.
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Berechnung der Sitze im Betriebsrat
Nachdem alle Stimmen zur Betriebsratswahl ausgezählt worden sind, werden die Höchstzahlen für die einzelnen Listen berechnet. Dabei wird die Anzahl der Stimmen, die die Liste insgesamt erhalten hat, der Reihe nach durch die Anzahl der zu vergebenden Sitze im Betriebsrat geteilt. Nun werden die Sitze im Betriebsrat auf die Kandidaten mit den höchsten Höchstzahlen verteilt. Hierbei muss jedoch unbedingt das Minderheitengeschlecht im Unternehmen berücksichtigt werden. Denn das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass das Geschlecht, welches im Betrieb in der Minderheit ist, entsprechend seinem zahlenmäßigen Anteil im Betriebsrat vertreten sein soll.
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Rechenbeispiel zur Sitzverteilung im Betriebsrat
Nehmen wir folgendes Szenario an:
- In einem Betrieb werden 300 Arbeitnehmer beschäftigt, davon sind 100 Frauen
- Es müssen neun Betriebsratsmitglieder gewählt werden
- Zwei Listen sind zur Betriebsratswahl angetreten
- Insgesamt wurden 220 Stimmen abgegeben
- Liste 1 erhält 120 Stimmen
- Liste 2 bekommt 100 Stimmen
Zunächst berechnen wir, wie viele Frauen (Minderheitengeschlecht) in den Betriebsrat gewählt werden müssen. Auch hierbei findet das D’Hondt-Verfahren Anwendung.
Es gibt 200 männliche Arbeitnehmer und 100 weibliche. Wir teilen nun die Anzahl des jeweiligen Geschlechts durch die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder. Die Rechnung vollzieht sich hierbei wie folgt:
Anzahl Männer | Höchstzahl | Anzahl Frauen | Höchstzahl |
---|---|---|---|
200 | 200/1 = 200 | 100 | 100/1 = 100 |
200 | 200/2 = 100 | 100 | 100/2 = 50 |
200 | 200/3 = 66,667 | 100 | 100/3 = 33,333 |
200 | 200/4 = 50 | 100 | 100/4 = 25 |
200 | 200/5 = 40 | 100 | 100/5 = 20 |
200 | 200/6 = 33,333 | 100 | 100/6 = 16,667 |
200 | 200/7 = 28,571 | 100 | 100/7 = 14,286 |
200 | 200/8 = 25 | 100 | 100/8 = 12,5 |
200 | 200/9 = 22,222 | 100 | 100/9 = 11,111 |
Jetzt werden die Sitze auf die entsprechenden Höchstzahlen verteilt. Es ergeben sich also insgesamt sechs Sitze für die Männer und 3 Sitze für die Frauen des Betriebs.
Nach dem gleichen Prinzip werden nach Abschluss der Wahl die Sitze an die verschiedenen Vorschlagslisten verteilt. hierbei ist das Geschlechterverhältnis zu berücksichtigen. Daher werden zunächst die Mindestsitze an das Geschlecht in der Minderheit verteilt.
Liste 1 | Höchstzahl | Liste 2 | Höchstzahl |
---|---|---|---|
Kandidat 1 (w) | 120/1 = 120 | Kandidat 1 (m) | 100/1 = 100 |
Kandidat 2 (w) | 120/2 = 60 | Kandidat 2 (m) | 100/2 = 50 |
Kandidat 3 (w) | 120/3 = 40 | Kandidat 3 (m) | 100/3 = 33,333 |
Kandidat 4 (m) | 120/4 = 30 | Kandidat 4 (w) | 100/4 = 25 |
Kandidat 5 (m) | 120/5 = 24 | Kandidat 5 (m) | 100/5 = 20 |
Kandidat 6 (w) | 120/6 = 20 | Kandidat 6 (m) | 100/6 = 16,667 |
Kandidat 7 (w) | 120/7 = 17,143 | Kandidat 7 (w) | 100/7 = 14,286 |
Kandidat 8 (m) | 120/8 = 15 | Kandidat 8 (w) | 100/8 = 12,5 |
Kandidat 9 (m) | 120/9 = 13,333 | Kandidat 9 (m) | 100/9 = 11,111 |
Nachdem der Wahlvorstand die Sitze auf die beiden Listen verteilt hat, muss er prüfen, ob die entsprechenden Sitze auf das Minderheitengeschlecht entfallen sind. In unserem Beispiel sind die mindestens drei. Da die ersten drei Kandidaten in Liste 1 und Kandidat 4 der Liste 2 weiblich sind, ist die vorgeschriebene Verteilung der Geschlechter gegeben.
Wäre dies nicht der Fall, würden die fehlenden Sitze auf die nichtsberücksichtigten Kandidaten des Minderheitengeschlechts mit den nächstniedrigeren Höchstzahlen verteilt. Wären also Kandidat drei der Liste 1 nicht weiblich und Kandidaten eins bis sechs der Liste zwei männlich, würde Kandidaten sechs der Liste 1 einen weiteren Sitz erhalten.
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