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Erfahren Sie, wie Sie einen Betriebsrat gründen

Betriebsrat gründen - FAQ

Während die Frage, ob in einem Betrieb ein Betriebsrat gegründet werden kann, leicht zu beantworten ist, stellen sich bei der Neugründung des Betriebsrats noch viele weitere Fragen. Die häufigsten wollen wir Ihnen im Folgenden beantworten.

Gründung des Betriebsrats: Das sollten Sie beachten

Wann finden Betriebsratswahlen statt?
Gemäß des Betriebsverfassungsgesetzes sollen Betriebsratswahlen alle vier Jahre in der Zeit zwischen dem 01. März und dem 31. Mai stattfinden. Dieser Turnus gilt jedoch nicht für die Gründung des Betriebsrats. Hierfür besteht kein vorgeschriebener Zeitraum.

Worauf muss ich bei der Vorbereitung achten?
Zuallererst sollten Sie Mitstreiter für Ihr Anliegen finden. Denn um einen Betriebsrat zu gründen, muss eine Betriebsversammlung einberufen werden. Zu dieser können drei Arbeitnehmer des Unternehmens einladen.
Wichtig ist, dass Sie sich zunächst einmal mit der Wahlordnung vertraut machen und sodann die Betriebsversammlung zur Bestellung eines Wahlvorstands einberufen.

Mehr zur Einberufung der Betriebsversammlung erfahren Sie hier

Wie wird der Wahlvorstand einberufen?
Der Wahlvorstand wird direkt auf der Betriebsversammlung durch alle anwesenden Arbeitnehmer mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Alle Anwesenden können während der Betriebsversammlung Vorschläge zu den Mitgliedern des Wahlvorstands machen.

Wie wird der Betriebsrat gewählt
Das Wahlverfahren ist durch das Betriebsverfassungsgesetz streng vorgegeben. Es hängt von der Größe des Unternehmens ab. So kann die Betriebsratswahl entweder im regulären oder im einstufigen Wahlverfahren erfolgen.

Erfahren Sie hier mehr über das Wahlverfahren zur Betriebsratswahl

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Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Muss ich den Arbeitgeber um Erlaubnis fragen?
Sie müssen nicht beim Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, um einen Betriebsrat zu gründen, allerdings ist es wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber über Ihr Vorhaben informieren. Denn der Arbeitgeber muss dem Wahlvorstand alle notwendigen Informationen zukommen lassen und zudem für die Kosten der Wahl aufkommen. Bereiten Sie sich aber in jedem Fall auf das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber vor.

Welche Argumente kann ich dem Arbeitgeber für die Gründung liefern?
Informieren Sie sich auf jeden Fall gründlich bevor Sie mit Ihrem Anliegen an den Arbeitgeber herantreten. Vor allem die rechtlichen Grundlagen zur Betriebsratsgründung sollten Sie kennen. Auch eine sichere Basis unter den Kollegen kann beim Gespräch mit dem Arbeitgeber hilfreich sein. Wichtig sind darüber hinaus weiche Argumente, die Sie beim Arbeitgeber anbringen können. So werden durch einen Betriebsrat Loyalität und Zusammenhalt innerhalb der Belegschaft und auch gegenüber dem Unternehmen gestärkt. Darüber hinaus ist es eine Pflicht des Betriebsrats zum Wohle des Betriebs zu agieren, so dass seine Arbeit dem Unternehmen zugutekommen wird.  

Informieren Sie sich hier über die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Kann mich der Arbeitgeber kündigen, wenn ich einen Betriebsrat gründen möchte?
Nein. Denn wer als Arbeitnehmer einen Betriebsrat gründen will und zur Betriebsversammlung einlädt, im Wahlvorstand tätig ist oder sich als Kandidat für die Wahl aufstellt, genießt gemäß des Betriebsverfassungsgesetzes und des Kündigungsschutzgesetzes einen besonderen Schutz vor einer Entlassung.

Was tue ich, wenn der Arbeitgeber versucht mich und andere einzuschüchtern?
Suchen Sie sich am besten zunächst Hilfe bei Ihrer Gewerkschaft und versuchen Sie mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Sofern in Ihrem Betrieb keine Gewerkschaften vertreten sind, können Sie sich auch an einen Rechtsanwalt wenden.

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Online-Betriebsratswahlen sind derzeit in Deutschland noch nicht gestattet, da das Betriebsverfassungsgesetz die elektronische Stimmabgabe noch nicht vorsieht. Dennoch nutzen schon viele Unternehmen die Vorteile der Online-Wahl.