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Was kann der Betriebsrat gegen Mobbing tun?

Möglichkeiten des Betriebsrats gegen Mobbing

Mobbing ist nicht nur in der Schule ein Problem, auch am Arbeitsplatz kann es zu ernstzunehmenden Ausgrenzungen einzelner Mitarbeiter kommen – mit oder ohne Beteiligung des Arbeitgebers. Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, um das zu verhindern? 

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Wann beginnt Mobbing?

Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, der sich mit dem Thema Mobbing beschäftigt oder soll dieser neu gewählt werden? Beachten Sie bitte, dass digitale Betriebsratswahlen nicht rechtsgültig sind, da diese nicht im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert sind. Viele Unternehmen nutzen dennoch die Online-Wahl. Bedenken Sie: Wenn auch Sie die Online-Wahl in Ihrem Betrieb nutzen wollen, ist Ihre Wahl prinzipiell anfechtbar.

Jeder Mitarbeiter kann zum Mobbing-Opfer werden, egal ob er nun besonders viel oder wenig leistet oder sich äußerlich von den übrigen Beschäftigten unterscheidet. Allerdings ist nicht jede Auseinandersetzung gleich als Mobbing zu werten, vielmehr müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Die Benachteiligung erfolgt über einen langen Zeitraum hinweg, mindestens mehrere Wochen
  • Die gemobbte Person wird nicht bloß unfreundlich, sondern aggressiv bis feindselig behandelt
  • Der Täter steht hierarchisch über dem Opfer oder mit ihm auf einer Ebene
  • Der Gemobbte kann sich gegenüber den Mobbenden nicht verteidigen

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Die Möglichkeiten des Betriebsrats

Fühlt sich ein Mitarbeiter dem Mobbing seiner Kollegen ausgesetzt, sollte er sich an den Personal- oder Betriebsrat wenden. Letzterer hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz die eindeutige Aufgabe, jegliche Diskriminierung gegenüber allen im Betrieb beschäftigten Personen zu unterbinden.

Das heißt, dass der Betriebsrat das Arbeitsklima immer im Blick haben muss. Hegt er den Verdacht des Mobbings, sollte er bestrebt sein, kein schnelles Urteil zu fassen und eine Vermittlerrolle einzunehmen. Bestätigt sich der Verdacht, stehen dem BR eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung:

  • In einer Betriebs- oder Abteilungsversammlung kann und sollte er die Belegschaft über den Mobbing-Fall aufklären
  • Der Betriebsrat kann zusammen mit dem Arbeitgeber eine freiwillige Betriebsvereinbarung erarbeiten, um Mobbing vorzubeugen und einen Verhaltenscodex für den Ernstfall aufstellen
  • Der BR muss vom Arbeitgeber verlangen, Missstände, die Mobbing Vorschub leisten, unverzüglich zu beseitigen. Weigert sich der Arbeitgeber, kann er vor dem Arbeitsgericht angeklagt werden
  • Auch die Entlassung oder Versetzung eines mobbenden Arbeitnehmers kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen. Eine Weigerung der Unternehmensleitung kann Zwangsgelder zur Folge haben
  • Um sich über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren, Mobbing frühzeitig zu erkennen und im Ernstfall als Vermittler auftreten zu können, hat der Betriebsrat ein Recht auf entsprechende Schulungen

Hier erfahren Sie mehr über den Schulungsanspruch des Betriebsrats!

POLYAS-Tipp: Mobbing kann nur dann effektiv verhindert werden, wenn die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat stimmt. Lesen Sie hier mehr dazu!

Zeit für wichtige Aufgaben freihalten

Mobbing im Unternehmen beeinträchtigt das Betriebsklima nachhaltig. Der Betriebsrat sollte mit vereinter Kraft daran arbeiten, derartigen Anfeindungen entgegenzuwirken und diese zu verhindern – auch dann, wenn die Planung der nächsten BR-Wahl ansteht. Nutzen Sie Online-Wahl von POLYAS und digitalisieren Sie Ihre Betriebsratswahl. So bleibt Ihnen mehr Zeit für wirklich drängende Aufgaben.

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