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Struktur des Betriebsrats in Unternehmen

Betriebsratsstrukturen in Unternehmen und Konzernen

In Unternehmen mit mehreren Betrieben gibt es neben den Betriebsräten in den Betrieben auch Gremien auf  Unternehmensebene. Wie die Betriebsratsstruktur in Unternehmen aussieht, erfahren Sie im Folgenden. 

Betriebsratsstrukturen auf verschiedenen Ebenen

In Unternehmen mit mehreren Betrieben oder in Konzernen gibt es meist Betriebsräte auf verschiedenen Organisationsstufen. So gibt es in Konzernen beispielsweise folgende Betriebsratsstrukturen:

  • Konzernbetriebsrat
  • Gesamtbetriebsräte
  • Betriebsräte

In Unternehmen hingegen gibt es nur einen Gesamtbetriebsrat und verschiedene Betriebsräte.

Gesamtbetriebsräte
Besteht also ein Unternehmen aus mehreren Betrieben, muss in jedem der Betriebe mit der entsprechenden Arbeitnehmeranzahl ein Betriebsrat gewählt werden. Sobald zwei Betriebsräte innerhalb eines Unternehmens existieren, muss zwingend ein Gesamtbetriebsrat eingerichtet werden.
Dieser wird jedoch nicht gewählt, viel mehr entsendet jeder Betriebsrat eines Unternehmens eine gewisse Mitgliederzahl in den Gesamtbetriebsrat. So entsendet beispielsweise ein Betriebsrat mit drei Mitgliedern eines seiner Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat.

Der Konzernbetriebsrat
In Konzernen, also einem Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, kann ein sogenannter Konzernbetriebsrat eingerichtet werden. Im Gegensatz zum Gesamtbetriebsrat ist der Konzernbetriebsrat aber nicht zwingend einzurichten. So haben die Gesamtbetriebsräte die Einrichtung zu beschließen. Die Voraussetzung für die Einrichtung des Konzernbetriebsrats ist die Zustimmung der Gesamtbetriebsräte, in deren Unternehmen mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmer eines Konzerns tätig sind.

Aber auch der Konzernbetriebsrat wird nicht gewählt. Seine Mitglieder werden von den einzelnen Gesamtbetriebsräten beziehungsweise der Unternehmen entsendet. So bestimmt jeder Gesamtbetriebsrat mit einfacher Stimmenmehrheit zwei Mitglieder für den Konzernbetriebsrat.

Im Gegensatz zum Verfahren der Mitgliederentsendung für Konzernbetriebsräte kann das Wahlverfahren zur Betriebsratswahl schnell kompliziert werden. Vereinfachen Sie die Planung mit der POLYAS Online-Wahl. 

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Mitgliedschaft im Gesamt- und Konzernbetriebsrat

Sowohl der Konzern- als auch der Gesamtbetriebsrat eines Konzerns beziehungsweise Unternehmens sind Einrichtungen, die unabhängig von den Wahlperioden der Betriebsräte existieren. Ihre Mitglieder wechseln mit den jeweiligen Wahlperioden jedoch. Dies bedeutet auch, dass die Mitgliedschaft im jeweiligen Gremium erlischt, sobald die Mitgliedschaft im jeweiligen Betriebsrat erlischt.

POLYAS-Tipp: In Unternehmen mit mehreren Betrieben, in denen Betriebsräte existieren, wird zusätzlich zu diesen ein Gesamtbetriebsrat eingerichtet. Erfahren Sie hier mehr darüber!

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Noch sind Online-Betriebsratswahlen in Deutschland nicht gestattet; das Betriebsverfassungsgesetz sieht die elektronische Stimmabgabe bisher nicht vor. Aber viele Unternehmen wenden Online-Wahl dennoch schon jetzt im eigenen Betrieb an.