Online-Betriebsratswahlen ermöglichen

Die Arbeitswelt wird immer flexibler – das hat das Betriebsverfassungsgesetz aber noch nicht gemerkt. Während mit Home Office und Vertrauensarbeitszeiten und- orten, die Mitarbeiter immer seltener im Büro sind, wird ihnen gleichzeitig die Mitbestimmung im Betrieb erschwert, wenn sie nicht vor Ort sind. Das ist einer digitalen Gesellschaft unwürdig. Online-Wahlen müssen bei einer Betriebsratswahl möglich sein. Das sieht das Gesetz bisher nicht explizit vor.

POLYAS setzt sich dafür ein, dass das Betriebsverfassungsgesetz angepasst wird, um den Alltag der Unternehmen widerzuspiegeln. Damit sind wir nicht allein.

Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück sowie Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, haben eine Initiative ins Leben gerufen, um Online-Wahlen für Betriebsratswahlen zu ermöglichen.
In ihrer Veröffentlichung gemeinsam mit Michael Harms, Vice President HR Legal & Services, schreiben sie im Betriebsberater (BB 2016, Ausgabe 2677) :

„Dabei kann die Onlinewahl ein Instrument sein, die Wahlbeteiligung erheblich zu verbreitern und so die demokratische Legitimation des Betriebsrats zu stärken. Sie spricht gerade jüngere Arbeitnehmer im Betrieb an, die bislang unterproportional an Betriebsratswahlen teilnehmen. Sie kann Abläufe vereinfachen, Kosten sparen und helfen, rechtskonformes Verhalten im Wahlprozess zu gewährleisten.“

Grundtenor ihrer Fachpublikation ist: Die letzte Reform des Betriebsverfassungsgesetzes liegt 15 Jahre zurück und passt nicht mehr in unsere digitale Welt.

Das deckt sich auch mit unseren Erfahrungen. Wenn Mitarbeiter von POLYAS auf Konferenzen und Messen Betriebsräten ihr Online-Wahlsystem vorstellen, gibt es eine Reaktion: Begeisterung. Auch die Vertreter der Arbeitnehmer wollen am liebsten schon heute die Option auf Online-Wahlen bei Betriebsratswahlen einführen. Die Vorteile sind eindeutig: weniger Aufwand für die Wahlorganisation bei gleichzeitiger höherer Wahlbeteiligung. Außerdem ist es eine echte Alternative für alle, die nicht klassisch Vollzeit arbeiten.

Doch eines lässt sie zurückschrecken: die ungenaue Gesetzgebung und die Angst vor der Anfechtung mit der damit verbundenen Mehrarbeit.

Ein Konzern hat den Anfang gemacht und trotz unklarer Gesetzeslage Online-Wahlen bei Betriebsratswahlen eingeführt – mit durchschlagendem Erfolg. Die Wahlbeteiligung stieg. Die Mitarbeiter waren begeistert von der Option und nutzten sie: Mehr als 30% der Arbeitnehmer haben online gewählt. Nur 1% nutzten die Briefwahl.

Es wird deutlich: Die Unternehmen sind bereit. Die Mitarbeiter sind bereit. Nur das Gesetz ist noch nicht auf die neuen Realitäten der Arbeitswelt ausgerichtet.

Wir verlangen, dass im Betriebsverfassungsgesetz das Recht auf eine Online-Stimmabgabe verankert wird. Nur das ist zeitgemäß. Lernen Sie hier mehr über eine Online-Wahl in einem Unternehmen.

About Laila Oudray

Um die Welt zu gestalten und zu verbessern, benötigt man Informationen. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, diese Informationen zu recherchieren und hoffentlich unterhaltsam aufzubereiten. Wenn ich nicht gerade das World Wide Web für die interessantesten Themen durchforste, lebe ich meine musikalische Seite aus und singe (wie man mir sagt, auch gar nicht so schlecht). Seit April arbeite ich bei Polyas. Hier bin ich für die Pressearbeit zuständig und schreibe Blogartikel.