Vergütung des Betriebsrats
Grundsätzlich gilt: Die Mitgliedschaft im Betriebsrat ist ein Ehrenamt. Daher ist eine Vergütung eigentlich auch nicht vorgesehen. Allerdings haben Betriebsratsmitglieder ein Anrecht auf Lohnfortzahlung für die Zeit, die sie für die Arbeit im Betriebsrat aufwenden.
Anpassung an den Lohn regulär Beschäftigter
Laut Betriebsverfassungsgesetz dürfen Betriebsratsmitglieder nicht für die eigentliche Betriebsratsarbeit bezahlt werden. Vielmehr haben Sie Anspruch auf eine Lohnfortzahlung während ihrer Tätigkeit im Betriebsrat. Auch muss die Vergütung eines BR-Mitglieds dem Lohn, den die Person für ihre reguläre Tätigkeit erhalten hätte, angepasst sein. Die Vergütung soll laut Gesetz daher laufend an das Gehalt vergleichbarer Beschäftigter angepasst werden. Das ist besonders dann zu beachten, wenn ein Betriebsratsmitglied von der normalen Arbeit komplett freigestellt ist.
Die Wahl des Betriebsrats ist ebenso durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Im BetrVG ist jedoch nicht die Online-Wahl verankert, dadurch ist diese auch nicht rechtsgültig. Viele Unternehmen führen dennoch Online-Betriebsratswahlen durch. Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren Betriebsrat online wählen möchten, ist die Wahl prinzipiell anfechtbar.
Hohe Strafen für Begünstigungen
Fällt die Vergütung der Betriebsratsmitglieder höher aus als es das Gesetz vorsieht, machen sich die zuständigen Arbeitgeber strafbar. Aber auch eine Unterbezahlung ist unzulässig, denn das Betriebsverfassungsgesetz legt klar fest, dass Betriebsratsmitglieder weder begünstigt noch benachteiligt werden dürfen. Eine Zuwiderhandlung kann eine Geldstrafe oder sogar einen Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Auch Überstunden dürfen nicht dazu verwendet werden, eine Vergütung der Betriebsratsarbeit quasi durch die Hintertür einzuführen. Denn ein Betriebsratsmitglied, das aus außerhalb seiner eigentlichen Arbeitszeit Betriebsratstätigkeiten durchführt, muss diese Überstunden durch entsprechende Freizeit innerhalb eines Monats ausgeglichen bekommen. Nur wenn das aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, darf der Arbeitgeber eine Vergütung für die mehr geleistete Arbeit zahlen. Eine pauschale Überstundenregelung ist jedoch verboten.
Lesen Sie jetzt mehr über die Aufgaben eines Betriebsrats
Steht in Ihrem Betrieb bald wieder eine Betriebsratswahl an? Dann nutzen Sie die Online-Wahl von POLYAS und vereinfachen Sie die Stimmabgabe!
Vertrag über die Vergütung der Arbeit im Betriebsrat
Damit die Vergütung der Betriebsratsmitglieder rechtlich einwandfrei ist, empfiehlt es sich, von vornherein mehrere Beschäftigte zu bestimmen, die als Vergleichspersonen dienen. Damit auch dann weiter Vergleichspersonen bestehen, wenn ein Mitarbeiter aus dem Betrieb ausscheidet, ist es ratsam mehrere Beschäftigte als Vergleichspersonen zu benennen.
Um diese Regelung verbindlich zu machen, sollte ein Vertrag zwischen Betriebsratsmitglied und Arbeitgeber geschlossen werden. Nicht nur einige Landesgerichte, sondern auch das Bundesarbeitsgericht haben solche Regelungen bereits für zulässig befunden. Ungeklärt ist aber weiterhin die Frage, ob ein Betriebsratsmitglied eine Beförderung mit der Begründung erhalten darf, als regulärer Beschäftigter hätte er auch eine höhere Vergütung bekommen.
Die Online-Wahl mit POLYAS
Mit der Online-Wahl von POLYAS können Sie das Wählerverzeichnis sowie die Stimmzettel für Ihre Betriebsratswahl einfach digital erstellen.
Die POLYAS Online-Wahl vereinfacht alle Schritte Ihrer Organisation und ist weitaus kostengünstiger als die Wahl per Urne.
Lassen Sie sich noch heute von unseren Wahlexperten zur Online-Wahl beraten!
Betriebsratswahlen
Ablauf der Wahl
Wahlvorstand
Aufgaben des Wahlvorstands
Wahlverfahren
Fristen
Vereinfachtes Wahlverfahren
Reguläres Wahlverfahren
Stimmabgabe zur BR-Wahl
Briefwahl
Zweistufiges Wahlverfahren
Ablauf vereinfachtes Wahlverfahren
Arbeitnehmer im Betriebsrat
Betriebsratsstrukturen
Wählerliste
Sitzverteilung
Formalien für Wahlvorschläge
Betriebsteil
Vorschlagslisten
Betriebsrat gründen
Ablauf der Wahl zur Gleichstellungsbeauftragten
Betriebsratswahllexikon
Rechtliches zur BR-Wahl
Wahlordnung
Wahlanfechtung
Betriebsrat auflösen
Wahlrecht
Kündigungsschutz
Wahlmanipulationen
Vergütung der BR-Arbeit
Schwerbehindertenvertretung
Betriebsteil
Schulungsanspruch des Betriebsrats
Schulungsanspruch des Wahlvorstands
Gesamtbetriebsrat
Freistellung des Betriebsrats
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JVA)
Informationsrecht des Betriebsrats
Kommunikation zwischen Betriebsrat und Arbeitnehmer
Was darf der BR bei Personalfragen?
Gleichstellung im Betriebsrat
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Möglichkeiten des Betriebsrats gegen Mobbing
Ausschüsse des Betriebsrats
Wahlmaterialien zum Download
Wahlmarketing zur Betriebsratswahl