Kündigungsschutz des Betriebsrats
Der Gesetzgeber gewährt dem Betriebsrat einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser ist im Kündigungsschutzgesetz festgeschrieben. Nicht nur der Betriebsrat verfügt über einen Sonderkündigungsschutz, auch Kandidaten für den Betriebsrat sind in gewissen Rahmen vor einer Kündigung geschützt. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die wir im Folgenden erörtern wollen.
Zeitraum des Kündigungsschutzes
Schutz vor Kündigung für den Betriebsrat
Sobald der Betriebsrat in einem Betrieb beziehungsweise Unternehmen gewählt wurde und sein Amt offiziell antritt, ist er vor Kündigung durch den Arbeitgeber geschützt. Der Kündigungsschutz umfasst die gesamte Amtszeit des Betriebsrats – also vier Jahre. Darüber hinaus besitzt er auch für zwölf Monate nach dem Ende seiner Amtszeit einen Kündigungsschutz. Der besondere Kündigungsschutz gilt ebenso für die Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Kündigungsschutz für Wahlwerber
Auch die Kandidaten für den Betriebsrat sind vor Kündigung geschützt. So ist ein Wahlwerber ab dem Zeitpunkt seiner Aufstellung bis sechs Monate nach Abschluss der Betriebsratswahl vor einer Kündigung geschützt.
Die Online-Betriebsratswahl ist nicht im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgehalten und daher nicht rechtsgültig. Dennoch führen viele Unternehmen die Wahl ihres Betriebsrats online durch. Bitte beachten Sie: Wenn Sie auch Online-Betriebsratswahlen durchführen wollen, sind diese prinzipiell anfechtbar.
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Ausnahmen vom Kündigungsschutz
Dennoch behält sich der Gesetzgeber vor einige Ausnahmen von dieser Sonderregelung zu definieren. Diese sind in § 15 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) verankert.
Kündigung aus wichtigem Grund
Unberührt vom Kündigungsschutz ist demnach die außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, sofern der Betriebsrat oder das Arbeitsgericht dieser zustimmen (§ 15 KSchG).
Kündigung wegen Stilllegung eines Betriebs
Wird ein Betrieb stillgelegt, so können Betriebsräte, Kandidaten und Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung frühestens zum Zeitpunkt der Stilllegung gekündigt werden, wenn keine zwingenden betrieblichen Bedürfnisse vorliegen (§ 15 (4) KSchG).
Stilllegung einer Betriebsabteilung
Wird eine Betriebsabteilung geschlossen, muss versucht werden das Betriebsratsmitglied, den Kandidaten oder den Vertreter der Jugendlichen und Auszubildenden in einer anderen Abteilung unterzubringen. Funktioniert dies nicht, kann die betreffende Person erst gekündigt werden, wenn die Abteilung tatsächlich stillgelegt wird.
Kündigungsschutz für den Wahlvorstand
Auch Mitglieder des Wahlvorstands zur Betriebsratswahl genießen einen besonderen Kündigungsschutz. So sind sie während der kompletten Wahlvorbereitung sowie sechs Monate nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse vor der Kündigung geschützt.
Nach § 15 (3) KSchG darf der Wahlvorstand innerhalb dieses Zeitraums nur aus wichtigem Grund und mit Zustimmung des Betriebsrats beziehungsweise Arbeitsgerichts gekündigt werden.
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