Ausschüsse des Betriebsrats
Laut dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kann der Betriebsrat in Unternehmen mit mehr als 101 Arbeitnehmern Ausschüsse einsetzen und diese mit bestimmten Aufgaben beauftragen. Zwingend vorgeschrieben ist jedoch die Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses. Im Folgenden erfahren Sie, wie Ausschüsse des Betriebsrats gebildet werden und welche Befugnisse sie haben.
Einrichtung der Ausschüsse des Betriebsrats
Der Betriebsrat kann zunächst selbst festlegen, wie viele Mitglieder der zu gründende Ausschuss haben soll. Empfehlenswert ist jedoch stets eine ungerade Anzahl der Mitglieder, da der Ausschuss nur so entschlussfähig ist.
Soll in Ihrem Unternehmen bald ein neuer Betriebsrat gewählt werden? Bitte bedenken Sie: Online-Betriebsratswahlen sind nicht rechtsgültig, weil sie nicht im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert sind. Dennoch nutzen viele Unternehmen die Online-Wahl. Wenn Sie auch die Online-Wahl in Ihrem Betrieb nutzen wollen, ist Ihre Wahl prinzipiell anfechtbar.
Die Mitglieder der Ausschüsse des Betriebsrats werden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 3-5 BetrVG durch die Betriebsratsmitglieder aus ihrer Mitte gewählt. Die Wahl erfolgt geheim. Wird nur ein Wahlvorschlag für die zu besetzenden Plätze im Ausschuss eingereicht, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Gibt es mehrere Wahlvorschläge, wird die Wahl nach dem Verhältniswahlverfahren durchgeführt.
Zu welchen Themen der Betriebsrat Ausschüsse einrichtet, obliegt dem Betriebsrat. Dieser sollte seine Entscheidungen jedoch stets im Interesse der effektiven Betriebsratsarbeit treffen.
Möglich ist zum Beispiel die Einrichtung folgender Ausschüsse:
- Personalausschuss
- Arbeitszeitausschuss
- Ausschuss für Datenschutz
- Ausschuss für digitales und EDV
- Wahlausschuss
Die Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses und eines Betriebsausschusses ist allerdings ab einer gewissen Unternehmensgröße obligatorisch.
Erfahren Sie hier mehr zum Wirtschaftsausschuss und zum Betriebsausschuss.
Ermöglichen Sie dem Wahlausschuss die einfache Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl und führen Sie sie als Online-Wahl durch.
Befugnisse der Ausschüsse des Betriebsrats
Die Ausschüsse können durch den Betriebsrat mit der Erledigung von Aufgaben beauftragt werden, die sich auf ihr Fachgebiet beziehen. Hierzu zählen unter anderem:
- Überwachen der Einhaltung von Standards und Gesetzen
- Beantragung entsprechender Maßnahmen beim Arbeitgeber
- Einholen von Informationen beim Arbeitgeber
- Information der Arbeitnehmer über Standards, Gesetze und Maßnahmen
Ausgeschlossen ist jedoch das Treffen von Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber.
Effiziente Wahlorganisation bei der Online-Wahl
Der Betriebsrat ist für die Bestellung des Wahlvorstands zur Betriebsratswahl zuständig. Oft sind auch Mitglieder des Betriebsrats im Wahlvorstand vertreten. Ermöglichen Sie ihnen die effiziente und einfache Gestaltung der BR-Wahl durch die Online-Wahl.
Ihre Vorteile:
- Zentrale Datenhaltung und Einhaltung höchster Datenschutzstandards
- Digitale Pflege der Wählerliste zur Betriebsratswahl
- Komfortable Erstellung der Stimmzettel
- Automatisierte Auszählung der Stimmzettel zur Betriebsratswahl
Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot für Ihre Online-Betriebsratswahl an!
Online-Betriebsratswahlen sind derzeit in Deutschland noch nicht gestattet, da das Betriebsverfassungsgesetz die elektronische Stimmabgabe noch nicht vorsieht. Dennoch nutzen schon viele Unternehmen die Vorteile der Online-Wahl.
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