Wahllexikon

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Verhältniswahl bei Betriebsratswahlen

Im Regelfall werden Betriebsratswahlen als Listenwahlen durchgeführt und nach dem Verhältniswahlverfahren ausgezählt. Hierbei hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme, die er auf die verschiedenen Vorschlagslisten verteilen kann, die zur Wahl angetreten sind. Im Anschluss an die Wahl werden die Stimmen ausgezählt und die verschiedenen Listen erhalten entsprechend dem auf sie entfallenen Stimmenverhältnis Sitze im Betriebsrat.

Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb. Zu beachten ist, dass das Betriebsverfassungsgesetz Minderheitenregelungen vorsieht: Das Geschlechterverhältnis im Rat muss dem des Betriebs entsprechen.

Beispiel für die Verhältniswahl

Ein Betrieb hat 144 Arbeitnehmer (100 Frauen, 44 Männer). Nach dieser Größe sind sieben Betriebsratsmitglieder zu wählen. Laut Minderheitenregelung müssen die Männer (da sie in der Minderheit sind) mindestens zwei Sitze im BR erhalten. Zur Wahl sind zwei Vorschlagslisten angetreten. Liste 1 erhält 80 Stimmen, Liste 2 bekommt 50 Stimmen.

Die sieben höchst platzierten Kandidaten erhalten einen Sitz im Betriebsrat. Die Reihenfolge wird dabei nach dem D'Hondtschen Höchstzahlenverfahren bestimmt. Die jeweilige Höchstzahl berechnet sich, indem die Stimmen einer Liste nacheinander durch die Zahl der der Kandidaten auf der Liste geteilt werden:

Liste 1 

Liste 2 

Kandidatin 1 (Höchstzahl: 80:1 = 80)

Kandidatin 1 (Höchstzahl 50:1 = 50)

Kandidatin 2 (Höchstzahl: 80:2 = 40) 

Kandidat 2 (Höchstzahl 50:2 = 25) 

Kandidat 3 (Höchstzahl: 80:3 = 26,66)

Kandidatin 3 (Höchstzahl 50:3 = 16,66)

Kandidatin 4 (Höchstzahl: 80:4 = 20)

Kandidat 4 (Höchstzahl 50:4 = 12,5 )

Kandidatin 5 (Höchstzahl: 80:5 = 16)

Kandidat 5 (Höchstzahl 50:5 = 10) 

Kandidatin 6 (Höchstzahl: 80:6 = 13,33)

Kandidat 6 (Höchstzahl 50:6 = 8,33)

Kandidat 7 (Höchstzahl: 80:7 = 11,26)

Kandidat 7 (Höchstzahl 50:7 = 7,14)

 

Nach diesem Modell erhalten Kandidatin 1, Kandidatin 2, Kandidat 3 und Kandidatin 4 der Liste 1 je einen Sitz. Außerdem erhalten Kandidatin 1, Kandidat 2 und Kandidatin 3 der Liste 2 einen Sitz im Betriebsrat. Die ersten beiden Sitze werden - gemäß der Minderheitenregelung - an Kandidat 3 der Liste 1 und Kandidat 2 der Liste 2 verteilt. 

Andere Wahlverfahren für die Betriebsratswahl

In kleineren Betrieben werden die BR-Wahlen gemäß § 14a  Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nach dem vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt. Hierbei werden Betriebsratswahlen als Personenwahlen nach dem Mehrheitswahlverfahren durchgeführt.

Erfahren Sie jetzt, wann das vereinfachte Wahlverfahren zur Betriebsratswahl angewendet wird

Siehe auch: Betriebsratswahlen, Betriebsrat, Personenwahl, Listenwahl, Mehrheitswahl, Minderheitengeschlecht

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