Wahllexikon

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Personenwahl bei Betriebsratswahlen

In der Regel werden bei Betriebsratswahlen Listen gewählt. In besonderen Fällen ist aber auch die Personenwahl gestattet. Bei einer Personenwahl treten einzelne Personen - sprich Kandidaten - zu Wahl an. Während die Listenwahl  bei der Betriebsratswahl als Verhältniswahl durchgeführt wird, handelt es sich bei der Personenwahl um eine Mehrheitswahl. Das heißt:  Die Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen können, erhalten einen Sitz im Betriebsrat.

Bei der Personenwahl hat jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs so viele Stimmen, wie Sitze im Betriebsrat vergeben werden. Allerdings kann ein Wähler keinem Kandidaten mehrere Stimmen auf einmal geben, sondern muss sie auf die verschiedenen Kandidaten verteilen.

Die Personenwahl ist für zwei Fälle vorgesehen:

  • Entweder es ist nur eine Vorschlagsliste zur Wahl angetreten
  • Oder die Wahl läuft nach dem vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a BetrVG) ab. Dieses findet immer dann Anwendung, wenn ein Betrieb aus bis zu 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht. Allerdings kann auch in Betrieben mit bis zu 100 Mitarbeitern das vereinfachte Verfahren angewendet werden. Dafür müssen sich der Wahlvorstand und die Arbeitgeber auf dieses Vorgehen einigen.

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Auszählung der Personenwahl

Die Sitze im Betriebsrat werden auf die Personen mit den meisten Stimmen verteilt. Allerdings müssen auch bei diesem Wahlverfahren die Minderheitenbestimmungen eingehalten werden: Das Geschlechterverhältnis im BR muss dem der Belegschaft entsprechen.

Um die Bestimmungen zu erfüllen, wird im Vorfeld der Personenwahl ermittelt, wie viele Sitze im Rat auf die beiden Geschlechter entfallen sollten bzw. wie viele Sitze das Minderheitengeschlecht mindestens erhalten muss. Anschließend bekommen zunächst die Personen des unterrepräsentierten Geschlechts einen Sitz, die die meisten Stimmen haben. Nun werden die übrigen Sitze geschlechtsunabhängig auf die übrigen Kandidaten mit den meisten Stimmen verteilt.

Sonderfälle

Haben mehrere Kandidaten gleich viele Stimmen, wird unter ihnen ausgelost. Nur wenn nicht genügend Angehörige des Geschlechts, das in der Minderheit ist, zur Wahl angetreten sind, werden die übrig gebliebenen Sitze auf das andere Geschlecht aufgeteilt.

Siehe auch: Betriebsratswahlen, Betriebsrat, Mehrheitswahl, Listenwahl

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