POLYAS Betriebsratslexikon
Finden Sie Informationen über Betriebsratswahlen, die Aufgaben des Betriebsrat, Mitbestimmung im Unternehmen und Arbeitnehmerrechte.
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Eine Schwerbehindertenvertretung ist dann zu wählen, wenn in einem Betrieb mindestens fünf Menschen arbeiten, die dauerhaft schwerbehindert sind. Die Vertretung soll gewährleisten, dass die Interessen schwerbehinderter Menschen gewahrt werden.
Wahlberechtigt sind alle Schwerbehinderten eines Betriebs. Ihr Alter oder die Zeit, die sie bereits im Unternehmen arbeiten, spielt für die Wahlberechtigung keine Rolle. Arbeiten weniger als fünf Schwerbehinderte innerhalb eines Betriebs, so können einzelne Betriebe, die räumlich nah beieinander liegen, zusammengefasst werden, um die nötige Anzahl an Wahlberechtigten zu erreichen. Die Schwerbehindertenvertretung selbst darf nicht zu den leitenden Angestellten zählen, muss volljährig sein und mindestens seit sechs Monaten im Betrieb arbeiten. Eine Schwerbehinderung muss sie selbst nicht haben.
Lesen Sie hier, wer zu den leitenden Angestellten zählt!
Personal- und Betriebsrat sollen auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung hinwirken. Allerdings kann diese auch dann gewählt werden, wenn es keinen Betriebsrat gibt. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht aber auch die Pflicht, mit dem BR zusammenzuarbeiten und gemeinsam mit diesem die Interessen der schwerbehinderten Menschen zu vertreten. Das heißt aber auch, dass sich die Schwerbehindertenvertretung im Zweifelsfall gegen den Betriebsrat stellen muss, wenn dieser zu ungunsten der Menschen mit Behinderungen agiert.
Die gesetzlichen Regelungen zur Wahl und zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind nicht im Betriebsverfassungsgesetz festgehalten, sondern im Sozialgesetzbuch. Die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung setzt sich aus unterschiedlichen Punkten zusammen:
Siehe auch: