Wahllexikon

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Schwerbehindertenvertretung im Betrieb

Eine Schwerbehindertenvertretung ist dann zu wählen, wenn in einem Betrieb mindestens fünf Menschen arbeiten, die dauerhaft schwerbehindert sind. Die Vertretung soll gewährleisten, dass die Interessen schwerbehinderter Menschen gewahrt werden.

Schwerbehindertenvertretung in Betrieben wählen

Wahlberechtigt sind alle Schwerbehinderten eines Betriebs. Ihr Alter oder die Zeit, die sie bereits im Unternehmen arbeiten, spielt für die Wahlberechtigung keine Rolle. Arbeiten weniger als fünf Schwerbehinderte innerhalb eines Betriebs, so können einzelne Betriebe, die räumlich nah beieinander liegen, zusammengefasst werden, um die nötige Anzahl an Wahlberechtigten zu erreichen. Die Schwerbehindertenvertretung selbst darf nicht zu den leitenden Angestellten zählen, muss volljährig sein und mindestens seit sechs Monaten im Betrieb arbeiten. Eine Schwerbehinderung muss sie selbst nicht haben.

Lesen Sie hier, wer zu den leitenden Angestellten zählt!

Personal- und Betriebsrat sollen auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung hinwirken. Allerdings kann diese auch dann gewählt werden, wenn es keinen Betriebsrat gibt. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht aber auch die Pflicht, mit dem BR zusammenzuarbeiten und gemeinsam mit diesem die Interessen der schwerbehinderten Menschen zu vertreten. Das heißt aber auch, dass sich die Schwerbehindertenvertretung im Zweifelsfall gegen den Betriebsrat stellen muss, wenn dieser zu ungunsten der Menschen mit Behinderungen agiert.

Vielfältige Aufgaben

Die gesetzlichen Regelungen zur Wahl und zu den Aufgaben der  Schwerbehindertenvertretung sind nicht im Betriebsverfassungsgesetz festgehalten, sondern im Sozialgesetzbuch. Die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung setzt sich aus unterschiedlichen Punkten zusammen:

  • Sie muss dafür sorgen, dass Gesetze und Verordnungen zugunsten Schwerbehinderter eingehalten werden
  • Sie hilft Schwerbehinderten, die einen Antrag für Integrationsämter, Arbeitgeber und das Arbeitsamt stellen wollen
  • Sie nimmt Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten auf und bringt diese in die Verhandlung mit dem Arbeitgeber ein
  • Auch bei Anträgen an die Versorgungsverwaltung, die feststellt ob eine Schwerbehinderung vorliegt, leistet die Schwerbehindertenvertretung Unterstützung
  • Zusammen mit Arbeitgebern und Betriebsrat schließt sie eine Integrationsvereinbarung ab
  • Sie beteiligt sich an Sitzungen des Betriebsrats und des Arbeitsschutzausschusses
Siehe auch: Betrieb, Betriebsverfassungsgesetz, Leitende Angestellte, Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung

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