POLYAS Betriebsratslexikon

Finden Sie Informationen über Betriebsratswahlen, die Aufgaben des Betriebsrat, Mitbestimmung im Unternehmen und Arbeitnehmerrechte.


Betriebsversammlung

Es gibt zwei verschiedene Arten von Betriebsversammlungen: die eine dient der Gründung eines Betriebsrats, die andere ist eine regelmäßige Zusammenkunft von Arbeitnehmer und Betriebsrat, um die Belegschaft über die Entwicklungen des Unternehmens zu informieren.

Gründung des Betriebsrats für neuen Betrieb

Gibt es in einem Betrieb noch keinen Betriebsrat, bestellen im Normalfall der Gesamt- oder der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. Gibt es auch den nicht oder bleibt er untätig, muss eine Betriebsversammlung einberufen werden. Dabei handelt es sich um eine Versammlung aller Arbeitnehmer des Betriebs. Zu dieser können entweder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder drei  Arbeitnehmer einladen.

Der Arbeitgeber und natürlich die Arbeitnehmer müssen rechtzeitig über die Betriebsversammlung informiert werden. Diese findet während der Arbeitszeit statt. Ziel der ersten Versammlung ist es, einen Wahlvorstand und dessen Vorsitzenden zu ernennen. Die anwesenden Arbeitnehmer können dabei per Hand abstimmen. Der Wahlvorstand muss die Wahl unverzüglich einleiten, um die Betriebsratswahl rechtssicher und fristgerecht durchzuführen.

Häufigkeit der Betriebsversammlung

Die Betriebsversammlung wird vom Betriebsratsvorsitzenden geleitet und dient der Aussprache und Information, Entscheidungen werden hier nicht gefällt. Auch der Arbeitgeber kann an der Versammlung teilnehmen und ist berechtigt sich an Diskussionen zu beteiligen. Laut Gesetz muss mindestens viermal jährlich eine Betriebsversammlung stattfinden, jedes Vierteljahr einmal. In der alltäglichen Praxis wird diese Regelung nicht immer eingehalten, was für den Betriebsrat riskant ist, denn durch eine Anzeige vor dem Arbeitsgericht kann er seines Amtes enthoben werden.

Auch Leitende Angestellte dürfen an der Versammlung teilnehmen!

Besteht der Betrieb aus mehreren Abteilungen, kann sich der BR zweimal im Jahr dazu entscheiden, statt des gesamten Betriebs die einzelnen Abteilungen zu versammeln. Die Abteilungsversammlungen sollten möglichst gleichzeitig stattfinden. Darüber hinaus kann der Betriebsrat regulär zwei weitere Versammlungen einberufen – bei außerordentlichen Gründen wie Betriebsversammlungen sogar noch mehr. Außerdem muss der Betriebsrat die Belegschaft versammeln, wenn ein Viertel der Belegschaft oder der Arbeitgeber dies wünscht.

Formeller Rahmen und Themen

Die Betriebsversammlung muss während der Arbeitszeit abgehalten werden. Die dafür aufgewendete Zeit einschließlich der Wegzeiten und Fahrtkosten muss vom Arbeitgeber bezahlt werden. Wo die Versammlung stattfindet, bestimmt der Betriebsrat. Störer können der Versammlung verwiesen werden. Wird die Betriebsversammlung vom Arbeitgeber oder einem Viertel der Belegschaft einberufen, müssen deren Anträge berücksichtigt werden.

Folgende Themen können während der Betriebsversammlung besprochen werden:

  • Der Betriebsrat ist dazu verpflichtet, viermal im Jahr einen Tätigkeitsbericht vorzulegen
  • Der Arbeitgeber muss einen Jahresbericht vorlegen. Darin muss er über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs und den innerbetrieblichen Umweltschutz Auskunft geben
  • Auch über die personelle Situation einschließlich dem Stand der Gleichstellung von Mann und Frau und der Integration ausländischer Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber informieren
  • Darüber hinaus können auch weitere tarifpolitische oder betriebliche Themen behandelt werden

Siehe auch: