Wahlmanagement: Rechtliche Voraussetzungen
Der Blick in eine Wahlordnung verrät die Komplexität einer Wahl. Ein Wahlleiter und der Wahlausschuss oder Wahlvorstand müssen sich an kleinste rechtliche Details halten, wenn sie eine rechtsgültige Wahl durchführen und es nicht riskieren wollen, die abgeschlossene Wahl anfechtbar zu machen.
Demokratische Wahlen stoßen manchmal auf sensible Wähler, die einen kritischen Blick auf das Wahlergebnis haben. Oft werden dann die Wahlabläufe auf organisatorische Fehler abgeklopft, um eine Neuwahl zu rechtfertigen. Vermeiden Sie unnötige Missverständnisse und sichern Sie Ihre Wahl bestmöglich ab.
Die rechtliche Checkliste für Ihre Wahl
Eine Wahl soll den Willen der Mehrheit ausdrücken und dabei auch die Minderheiten entsprechend berücksichtigen. Insofern verbirgt sich hinter dem Wahlakt ein sensibles Verständnis von Gerechtigkeit. Aus diesem Grund sind Wahlen meist rechtlich reglementiert und folgen so eineindeutigen Vorgaben, auf die sich die Gesamtheit der Wähler im Vorfeld geeinigt hat.
Damit Sie mit Ihrer Wahl alle rechtlichen Voraussetzungen einhalten, sollten Sie die formalen Aspekte streng einhalten.
Wahlleiter, Wahl-Kommitee, Wahlvorstand oder Wahlausschuss sollten die Wahlordnung sehr gut kennen – damit sind Sie nicht nur auf der sicheren Seite, sondern signalisieren den Wahlberechtigten auch einen hohen Grad an Kompetenz.
Das Wahlrecht
Das Wahlrecht unterteilt sich in aktives und passives Wahlrecht: Aktives Wahlrecht umfasst die Berechtigung zur Stimmabgabe, während das passive Wahlrecht die Möglichkeit zur Kandidierung beschreibt. In der Wahlordnung und Satzung finden sich explizite Hinweise darauf, wer wählen darf und wer wählbar ist. Achten Sie also bei der Vorbereitung Ihrer Wahl darauf, dass Sie alle aktiv wahlberechtigten Personen rechtzeitig informieren und nur passiv wahlberechtigte Personen als Kandidaten aufstellen.
Wahlformalien zum Nachlesen
Wir haben für Sie noch viele rechtliche Themen zusammengestellt. Informieren Sie sich über die rechtlichen Wahl-Aspekte und gehen Sie top informiert in die Wahlorganisation über.