Grundlagen zur Kammerwahl
Bei Kammerwahlen werden die Mitglieder des zentralen Entscheidungsgremiums der berufsständischen Kammern gewählt. Die Bezeichnungen des Gremiums variieren jedoch. So wählen Mitglieder der Bundesnotarkammer beispielsweise eine Vertreterversammlung, in Industrie- und Handelskammern entscheiden die Wähler über die Besetzung der Vollversammlung und in einigen Ärzte- oder Zahnärztekammern wird eine Delegiertenversammlung gewählt.
Die Mitglieder des jeweiligen Kammerorgans wählen wiederum aus ihrer Mitte den Vorstand (Präsidium) und den Präsidenten der Kammer. Der Präsident ist nach der erfolgreichen Wahl befugt, die Vollversammlung, Kammerversammlung oder die Vertreterversammlung einzuberufen und führt zudem den Vorsitz. Die Amtszeiten der gewählten Gremien variieren meist zwischen 3 und 5 Jahren.
Das Wahlsystem der Kammerwahl
Kammern sind zumeist auf Länderebene organisiert und bestehen aus einer Vielzahl von Mitgliedern, die in den jeweiligen Bundesländern verteilt leben und arbeiten. Daher beginnt die Arbeit des Landeswahlleiters mit der Einteilung der Wahlkreise und der Errechnung der jeweiligen Sitzanteile im Kammerorgan.
Die Kammern wenden unterschiedliche Wahlsysteme an, da den meisten Kammern eine grundlegende Autonomie in der Regelung ihrer Wahlordnung zugesprochen wird. Einzelne Landes-Kammergesetze formulieren jedoch detaillierte Regelungen für das Wahlverfahren der Kammerorgane aus.
Prinzipiell lassen sich zwei Wahlverfahren unterscheiden:
- Kandidatenwahl nach Mehrheitswahlrecht
Hierbei können die Mitglieder so viele Stimmen vergeben, wie Sitze für ihren Wahlkreis im Kammerorgan zu besetzen sind. Die Stimmen werden direkt an die Kandidaten auf der Wahlliste verteilt. Die Berechnung des Wahlergebnisses erfolgt nach Mehrheitswahlrecht. - Listenwahl nach Verhältniswahlrecht
In anderen Kammern werden die Wahlvorschläge in Form von Listen eingereicht. Hier haben die Kammermitglieder je eine Stimme, die sie an eine Wahlliste vergeben können. Nach der Wahl werden die Sitze im jeweiligen Kammerorgan nach dem Verhältniswahlprinzip ausgezählt.
Die digitale Kammerwahl
Der Wahlausschuss einer Kammerwahl muss bereits vor Wahl-Beginn mit einem regen Briefverkehr rechnen: Zunächst werden die Wahlunterlagen an die einzelnen Mitglieder versendet, die ihre Wahlvorschläge an den Wahlausschuss zurück senden, sodass nun mit dem Druck der Wahllisten und der Erstellung der Stimmzettel begonnen werden kann. Diese Arbeitsschritte sind für den Wahlleiter und sein Team besonders zeit- und kostenintensiv, aber auch fehleranfällig.
Hier finden Sie Stimmzettel-Vorlagen für eine Kammerwahl zum kostenlosen Download
- Erstellen Sie ein digitales Wählerverzeichnis und senden Sie die Wahlunterlagen per Mail – natürlich anonymisiert gespeichert und gesichert
- Erstellen Sie mit wenigen Klicks einen Stimmzettel online und ordnen Sie diesen den verschiedenen Wählergruppe zu
- Erhalten Sie auf Knopfdruck ein rechtsverbindliches Wahlergebnis und sparen Sie sich das Auszählen und Berechnen der Stimmen
Nicht nur für Sie ist die digitale Kammerwahl eine gute Option, auch Ihre Wähler profitieren von der bequemen Online-Stimmabgabe.
Mögliche Verfahren der Stimmabgabe
Viele Kammern führen Briefwahlen durch, um ihren Mitglieder die ortsunabhängige Beteiligung an der Wahl der Kammerorgane zu ermöglichen. Erweitern Sie Ihr Angebot und kombinieren Sie verschiedene Wahlverfahren.
Erfahren Sie hier mehr über eine kombinierte Online – und Briefwahl