Ablauf von IHK-Wahlen

Die Wahlen zur IHK-Vollversammlung sind in § 5 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern festgeschrieben. Da die IHKs in Deutschland jedoch Satzungsautonomie genießen, können Sie in ihrer Satzung selbst festlegen, nach welchen Prinzipien sie ihre IHK-Wahlen durchführen wollen. Dennoch macht das Gesetz einige Angaben zur Wahlberechtigung und der Einteilung der Mitglieder in Wahlgruppen. 

Wahlrecht zur IHK-Wahl

Aktives Wahlrecht
Laut Gesetz sind alle Mitgliedsunternehmen einer Industrie- und Handelskammer für die Wahlen zur Vollversammlung berechtigt. Die Mitgliedsunternehmen werden je nach Branche und unabhängig von ihrer Größe in Wahlgruppen eingeteilt. Jedes Unternehmen hat eine Stimme. Details zur Gestaltung der Wahlgruppen und den zu vergebenden Sitzen in der Vollversammlung legt die Wahlordnung der IHK fest.

Passives Wahlrecht
Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern legt fest, dass nur natürliche Personen, die auch über das aktive Wahlrecht verfügen, zur Vollversammlung wählbar sind. Die Kandidaten müssen zum Zeitpunkt der Wahl volljährig sein. Jedes Mitgliedsunternehmen darf einen Kandidaten für die IHK-Wahl zur Vollversammlung nominieren. Die Wahlordnung legt fest, wie die Kammermitglieder das Wahlrecht ausüben können. 

Ablauf von Vollversammlungswahlen in der IHK

Die Vollversammlungswahlen in der IHK können nicht nur als Brief- oder Präsenzwahl, sondern auch auf elektronischem Weg durchgeführt werden. Wichtig ist nur, dass die Wahlordnung entsprechende Angaben zum Wahlverfahren beinhaltet.
Die Wahlordnung kann von der bestehenden Vollversammlung per Beschluss geändert werden und ist sofort rechtsgültig.
So können Sie die Kammervollversammlung einfach und bequem online wählen und steigern zugleich die Wahlbeteiligung bei Ihrer IHK-Wahl.

Informieren Sie sich jetzt, wie Sie die Wahlordnung in der IHK ändern können


POLYAS-Tipp: Erleichtern Sie den Kammermitgliedern den Umstieg auf die Online-Wahl, indem Sie diese mit der Brief- oder Präsenzwahl kombinieren. Erfahren Sie jetzt mehr zu kombinierten Wahlverfahren

Online-Wahlen in der IHK einführen

Mit einer Online-Wahl erleichtern Sie Ihren Mitgliedern nicht nur die Stimmabgabe, Sie sparen auch Zeit und Kosten bei der Wahlorganisation. So können Sie die Stimmzettel für Ihre Wahl einfach online erstellen und das Wählerverzeichnis digital pflegen. Auch die Zuordnung der Wahlberechtigten zu den verschiedenen Wahlgruppen funktioniert automatisch. Versenden Sie die Wahleinladungen für Ihre Wahl einfach online und senken Sie so die Produktionskosten für Ihre Wahlmaterialien.

Gerne übernehmen unsere Wahlexperten auch die komplette Wahlorganisation für Sie.

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