Durchführung bei Kammerwahlen

Briefwahl bei Kammerwahlen

Da es für viele Kammern schwierig ist ihre Mitglieder für die Wahl der Kammerorgane an einem Ort zusammenzuführen, führen viele Kammern ihre Wahlen per Brief durch.  Dabei kann die Organisation der Briefwahl schnell teuer und aufwendig werden.

Wahlberechtigung bei Kammerwahlen

Für die Wahl des obersten Kammerorgans sind alle Mitglieder Kammer wahlberechtigt, denen das Wahlrecht nicht per Gesetz entzogen wurde. Die Wahlvorschläge für die Kammerwahlen werden in Listenform von den Wahlberechtigten bei der Kammer eingereicht. Die Wahlen werden in der Regel nach dem Verhältniswahlprinzip abgehalten. Wird in einem Kammerwahlbezirk nur ein Wahlvorschlag eingereicht, wird die Wahl jedoch als Mehrheitswahl durchgeführt.

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Ablauf der Briefwahl

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Schritte der Briefwahl noch einmal kurz für Sie zusammengefasst:

  1. Vor der Kammerwahl legt der Wahlvorstand die Wahlbezirke fest und erstellt das Wählerverzeichnis.
  2. Nun erlässt er Wahlvorstand das Wahlausschreiben, es enthält alle Fristen und Regularien für die Wahl. Das Wahlausschreiben muss allen Wahlberechtigten zur Kammerwahl zugänglich sein.
  3. Die Kammerangehörigen senden ihre Wahlvorschläge an den Wahlvorstand. Dieser prüft sie auf ihre Gültigkeit und veröffentlicht sie.
  4. Nun werden die Stimmzettel und die Wahlscheine für die Briefwahl erstellt.Dabei ist sicherzustellen, dass die Stimmzettel rechtsgültig sind. Erfahren Sie mehr über rechtsgültige Stimmzettel
  5. Die Briefwahlunterlagen werden nun an die Kammermitglieder versendet.
  6. Die Briefwahlunterlagen müssen innerhalb einer bestimmten Frist ausgefüllt und an den Wahlvorstand zurückgesendet werden.
  7. Wahlvorstand und Wahlhelfer nehmen die Auszählung der Stimmen vor und veröffentlichen das Wahlergebnis. 
  8. Darüber hinaus wird eine Wahlniederschrift angefertigt, in der besondere Vorkommnisse im Wahlverlauf aufgezeichnet werden.

POLYAS-Tipp: Vereinfachen Sie Ihr Wahlmanagement, indem Sie Ihre Kammerwahl online durchführen. Erfahren Sie jetzt, wie Sie die Online-Wahl in Ihre Wahlordnung aufnehmen können

Kammerwahlen bequem online statt per Brief durchführen

Bei einer Briefwahl können schnell hohe Kosten für die Produktion und den Versand der Wahlunterlagen anfallen. Auch ist die Stimmabgabe für die Wähler kompliziert, da diese die ausgefüllten Briefwahlunterlagen erst umständlich zur Post bringen müssen, um sie abzugeben.

Erleichtern Sie sich die Wahlvorbereitung und bieten Sie Ihren Wählern eine bequemere Form der Stimmabgabe an, indem Sie Ihre Kammerwahlen online durchführen. 

So können Sie bei einer Online-Wahl können Sie Ihre Stimmzettel einfach online erstellen und die Wahlunterlagen digital versenden.
Auch das Wählergruppen-Management funktioniert digital. So können Sie nach dem Upload des Wählerverzeichnisses die Wahlberechtigten einfach den verschiedenen Wählergruppen zuordnen.
Ihre Wähler geben ihre Stimme sicher und bequem vom heimischen Sofa aus ab und müssen ihre Briefwahlunterlagen nicht erst zur Post bringen.
Auch die Auszählung der Stimmen bei der Online-Wahl funktioniert automatisch, so dass Sie nicht auf freiwillige Wahlhelfer zurückgreifen müssen.

Lassen Sie sich noch heute von unseren Wahlexperten zur Einführung der Online-Wahl in Ihrer Kammer beraten!