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Details über Kammerrecht

Kammergesetze - Ein Überblick

Kammern sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die zumeist landesrechtlich organisiert sind und aus einer Vielzahl von Mitgliedern bestehen. Hauptsächlich dienen die verschiedenen Kammern der Selbstverwaltung bestimmter Berufszweige. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Kammergesetze in Deutschland.

Verschiedene Kammerformen im Überblick

In erster Linie wird zwischen Wirtschaftskammern und Berufskammern unterschieden.

Den Wirtschaftskammern werden die Industrie- und Handelskammern (IHKs), die Handwerkskammern, die Landwirtschaftskammern und die Arbeitnehmerkammern zugeordnet.

Auf der anderen Seite gehören zu den Berufskammern die Heilberufe Kammern, die  Rechts-und Wirtschaftsberatenden Berufe sowie die Technischen Berufe.

Einige dieser Kammern unterteilen sich weiterhin in spezifischere Berufsvertretungen. So regelt beispielsweise das Kammergesetz für Heilberufe die Berufsvertretungen für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Psychotherapeuten. Ferner gehören in einigen Bundesländern auch in der Pflege tätige Personen zu der Gruppe.

Unter den Rechts- und Wirtschaftsberatenden Kammern befinden sich die Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern, Notarkammern sowie die Wirtschaftsprüferkammern und die Patentanwaltskammern. Auch die Kammer für Technische Berufe umfasst mehrere Gruppen, wie die Architektenkammern, Ingenieurkammern und Lotsenbrüderschaften.

Während die meisten Kammern bundesweit repräsentiert sind, gibt es einige, die nur in einigen Bundesländern existieren. So ist zum Beispiel die Arbeitsnehmerkammer lediglich in Bremen und dem Saarland vorhanden, während Landwirtschaftskammern nur in sieben Bundesländern existieren.

 

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Inhalte der Kammergesetze

Jede Kammer hat eigenständige Kammergesetze und Regelungen.

Während die meisten Kammergesetzte auf Landesebene geregelt sind, werden andere Kammergesetze auf Bundesebene geregelt.

Lediglich die Kammergesetzte für die Industrie und Handelskammern (IHKs), die Handwerkskammern sowie die Rechts-und Wirtschaftsberatenden Berufe sind auf Bundesebene geregelt. Alle sonstigen Kammergesetzte unterscheiden sich je nach Bundesland.

Die Inhalte der Kammergesetze können dabei sehr unterschiedlich sein. Dennoch gibt es einige Gemeinsamkeiten, so machen alle Kammergesetze Angaben zu folgenden Themen:

  • Regelung der Befugnisse der Vollversammlung bzw. der Organe der Kammer
  • Bestimmungen über die Kammerwahlordnung
  • Die Satzung der Kammern
  • Die Gebührenordnung für die Mitglieder
  • Die Beitrags und Sonderbeitragsordnung
  • Die Einrichtung von Versorgungswerken
  • Die Errichtung von Ausschüssen und Kommissionen in der Kammer

Da viele Kammern in Deutschland jedoch über Satzungsautonomie verfügen, sind die Gesetze oft eher vage gehalten. So werden die meisten Kammerangelegenheiten in den Satzungen der Kammern sowie den Wahlordnungen geregelt. 

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