Wahlmaterial: Wahlcomputer

Wahlen können heutzutage in vielen Varianten durchgeführt werden. Diese reichen vom handelsüblichen Handzeichen bis zu dem neusten digitalen Trend der Online-Wahl. Schon seit mehreren Jahrzehnten testen Länder, Kommunen und Institutionen neue Formen der Stimmabgabe. Der Grund liegt auf der Hand: Zu viel Papier, komplexe Stimmabgabe-Verfahren und ein langwieriges Auszählen der Stimmen. Eine Möglichkeit zur Stimmabgabe, sind die Wahlcomputer. 

Stimmauszählung erleichtern

Sogenannte rechnergesteuerte Wahlgeräte können alle möglichen Funktionen einer Wahl erleichtern und kommen in zahlreichen Varianten daher. Dabei wird das analoge Wahlverhalten jedoch beibehalten, denn auch die Nutzung von Wahlcomputern setzt die physische Präsenz des Wählers in einem Wahllokal voraus.

Einfaches Auszählverfahren

  • Der Stimmzettel-Scanner ist ein rechnergesteuertes Wahlgerät, das sich im Wahlablauf  nicht auf den Wähler auswirkt. Wie auch bei herkömmlichen Wahlen kennzeichnet der Wähler einen Stimmzettel auf einem Papierausdruck. An dem Punkt der Auszählung ändert sich für die Wahlveranstalter ein Arbeitsschritt grundlegend: Die Stimmauszählung. Hier werden die Stimmzettel in einen spezifischen Scanner erfasst, der wiederum die Ankreuzfelder auswertet und so das Auszählverfahren für die Wahlhelfer immens erleichtert.
  • Der digitale Wahlstift ermöglicht eine unveränderte Stimmabgabe und lediglich das Schreibgerät ist in diesem Fall ein rechnergesteuertes Speichermedium. Durch die Kombination einer Kamera und das Abtasten einer nicht sichtbaren Musterung speichert der digitale Wahlstift die Stimmabgabe. Der Wähler wirft, wie bei einer normalen Urnenwahl, seinen Stimmzettel in die Wahlurne und händigt den Wahlstift an den Wahlleiter aus. Dieser überträgt die Daten der Stimmabgabe in das System. So werden die Stimmen elektronisch gezählt und ausgewertet. 
  • Wahl-Lochkarten sind zum Beispiel in den Vereinigten Staaten eine Variante, um die Auszählung der Stimmzettel zu vereinfachen. Hier wird die Stimmabgabe in den Stimmzettel gestanzt, beziehungsweise gelocht und durch spezielle Geräte ausgelesen. Im Jahr 2000 führte dieses Form der Stimmabgabe bei der Präsidentschaftswahl zu Ungereimtheiten. 

In Deutschland sind Wahlcomputer nicht gestattet. Dabei sind Wahlgeräte nicht mit einer Online-Wahl zu verwechseln. Viele Unternehmen, Vereine, Kammern und Universitäten führen mit dieser ihre Wahlen bereits rechtssicher durch. Entdecken Sie den POLYAS Online-Wahlmanager oder fordern Sie jetzt ein unverbindliches Service-Angebot an und lassen Sie sich von unseren Wahlexperten beraten!

Elektronische Stimmabgabe und Auszählung

Wahlcomputer, oder nach deutschem Recht auch elektronische Wahlgeräte genannt, wickeln erstmalig nicht nur die Stimmauszählung elektronisch ab, sondern auch die Stimmabgabe des Wählers. Die Computer stellen den Stimmzettel auf dem Monitor bereit und die Stimmabgabe erfolgt durch das Anklicken von Tasten. Mittlerweile ist die Technik fortgeschritten und die Stimmabgabe erfolgt bei manchen Wahlcomputern per Touchscreen. Auch in Deutschland kamen Wahlcomputer bereits zum Einsatz. Lesen Sie mehr zur Geschichte und Entwicklung von Wahlcomputern 


POLYAS-Tipp: Elektronische Wahlgeräte müssen angemietet werden, verfassungskonform einsetzbar sein und entlasten die Wahlorganisation nur teilweise. Mit Online-Wahlen legen Sie die Wahl im Internet an, benachrichtigen die Wähler über die Wahl online und erhalten das Wahlergebnis per Mausklick. Lassen Sie sich jetzt von unseren Experten für digitale Wahlen über die Möglichkeiten von Online-Wahlen für Ihre Institution beraten. 

Wahlcomputer sind keine Online-Wahlen

Rechtlich gesehen sind Wahlcomputer für politische Wahlen nicht erlaubt – bisher. Die entsprechende Vorschrift für deren Einsatz wurde nämlich nicht außer Kraft gesetzt. Es müsste jedoch nachjustiert werden. Wenn es die Möglichkeit für den Wähler gäbe, zu kontrollieren, ob seine Stimme richtig verarbeitet wurde, dann könnten die Maschinen ein Comeback in den Wahlkabinen feiern. Doch bis es soweit ist, wird bei Wahlen wieder Papier bereitgelegt. Lesen Sie in unserem Blog mehr über die rechtlichen Grundlagen von Wahlcomputern.

Häufig werden Online-Wahlen mit rechnergesteuerten Wahlgeräten verwechselt. Das digitale Wahlverfahren des ‚Remote Electronic Voting‘ ermöglicht es dem Wähler von jedem internetfähigen mobilen Endgerät seine Stimmabgabe durchzuführen. Dafür ist kein Gang zum Wahllokal erforderlich, sondern ein sicheres Authentifizierungsverfahren ermöglicht den digitalen Eintritt in das Online-Wahlportal.

Sicherheit von Online-Wahlen

Durch hochmoderne Verschlüsselungstechniken wird das Wahlgeheimnis gewahrt und die Daten auf verschiedenen Servern verarbeitet. Diese Systemarchitektur erlaubt kein nachträgliches Verändern gespeicherter Stimmzettel und würde Manipulationsversuche direkt enttarnen. Sogar das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat diese Vorgehensweise honoriert, so erhielt das POLYAS Online-Wahlsystem in der Version CORE 2.2.3 das Zertifikat nach Common Criteria und bescheinigt die Einhaltung sämtlicher Wahlgrundsätze. 
Mehr zur sicheren Online-Wahl bei POLYAS