Wahlschein
Vorweg ein Warnhinweis: Es handelt sich bei dem folgenden Gegenstand nicht um die allerorts verschickte Wahlbenachrichtigung! Hier besteht aus gutem Grund der tendenziellen Zettelwirtschaft von Briefwahlen starke Verwechslungsgefahr mit dem Wahlschein. Den bekommt nicht jeder Wahlberechtigte einfach so zugesendet. Warum, erfahren Sie jetzt!
Wahlschein beantragen, bitte
Die Idee hinter dem Wahlschein ist aus der Briefwahl entsprungen. Diesen Schein können Wahlberechtigte nach Erhalt der Wahlbenachrichtung bei der verantwortlichen Institution, Behörde oder Wahl-Organisation beantragen. Der Wahlschein ist dann wichtig, wenn man nicht persönlich im Wahllokal zur Stimmabgabe erscheinen kann oder zum Beispiel ein behindertengerechtes Wahllokal anstelle des zugewiesenen Wahllokals aufsuchen möchte.
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Auch bei kompletten Briefwahlen kommt der Wahlschein zum Einsatz: Anhand des Wahlscheins vermerkt der Wahlleiter oder der Wahlausschuss die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis, damit der Wähler nur einmal die Briefwahlunterlagen beantragen kann. Gleichzeitig erklärt der Wählende mit dem Unterzeichnen des Wahlscheins, dass die Wahl persönlich oder durch eine aufgeführte Hilfsperson ausgefüllt wurde.
Online wählen ohne Wahlschein
Die Hauptaufgabe des Wahlscheins besteht darin, das Wahlgeheimnis auch bei einer Briefwahl zu wahren. Bei einer Online-Wahl jedoch erübrigt sich dieses komplizierte Verfahren erheblich.
Denn dank der zertifizierten Systemarchitektur des POLYAS Online-Wahlsystems wird gleichzeitig die Wahlberechtigung sicher festgestellt und das Wahlgeheimnis bei der Stimmabgabe gewahrt.
Eine Online-Wahl ist die sichere Alternative zur Briefwahl
- Sie benötigen keine analoge Wahlbenachrichtigung
- Sie sparen die Portokosten
- Sie ersparen Ihren Wählern die Beantragung eines Wahlscheins
- Sie ermöglichen eine Stimmabgabe aus der Ferne ohne Wahlschein!