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Hochschulwahlen sind in Deutschland online möglich

Landeshochschulgesetze im Überblick

In Deutschland kann jedes Bundesland ein eigenes Hochschulgesetz erlassen. Je nachdem, wie detailliert das Hochschulgesetz des Landes ausformuliert ist, können die Hochschulen sich in Satzungen und Wahlordnungen selbst organisieren. Im Folgenden erhalten einen Überblick, über die Situation in den einzelnen Bundesländern.

Autonome Ausgestaltung des Hochschulwahlrechts

Baden-Württemberg
Im baden-württembergischen Hochschulgesetz ist vorgesehen, dass sich die Hochschulen eine Wahlordnung geben, in der die Einzelheiten zu den Gremienwahlen an der Hochschule geregelt werden. Interessant ist, dass in Baden-Württemberg elektronische Medien zur Durchführung von Hochschulwahlen bereits gestattet sind. Eine gute Möglichkeit, um mit der Online-Wahl Zeit und Kosten zu sparen. Informieren Sie sich jetzt zu den Vorteilen der Online-Hochschulwahl.

Brandenburg
In Brandenburg sind lediglich die Wahlgrundsätze, nach denen Hochschulwahlen durchzuführen sind, im Hochschulgesetz festgeschrieben. Das Wahlverfahren können die Hochschulen des Landes in ihrer Wahlordnung selbst festlegen.

Bremen
Im Bremer Hochschulgesetz sind lediglich die Wahlgrundsätze sowie die Einteilung der Wahlberechtigten in Wählergruppen vorgesehen. Alles weitere legen die Hochschulen in ihrer Wahlordnung fest.

Hamburg
An Hamburger Hochschulen kann frei über die Organisation und Durchführung der Gremienwahlen in ihrer Wahlordnung verfügt werden. Das Hochschulgesetz sieht nur vor, dass die Wahlordnung Voraussetzungen für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung schaffen soll und legt das Hochschulgesetz fest, dass die Studierendenschaften sich eine Satzung geben sollen.

Hessen
Nach dem hessischen Hochschulgesetz obliegt die Organisation und Durchführung der Wahlen den Hochschulen und der Studierendenschaft.

Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern legt das Hochschulgesetz lediglich fest, welche Inhalte die Wahlordnung einer Hochschule berücksichtigen muss.

Niedersachsen
Das Hochschulgesetz Niedersachsens sieht vor, dass Wahlen an der Hochschule frei, gleich und geheim  und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt werden sollen. Die Studierendenschaften müssen sich nach dem Hochschulgesetz selbst eine Organisationssatzung geben.

Nordrhein-Westfalen
Im nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz sind nur die Wahlgrundsätze für Hochschulwahlen festgelegt. Darüber hinaus ist verankert, dass sich die Studierenden eine Wahlordnung geben sollen.

Saarland
Im Saarland ist die Ausgestaltung der Hochschulwahlen der Wahlordnung der Hochschulen überlassen. Das Hochschulgesetz legt lediglich die zu wählenden Organe der Studierendenschaft sowie die Wahlgrundsätze fest. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass sich die Studierendenschaften eine Organisationssatzung geben.

Sachsen
Das Hochschulgesetz des Landes Sachsen trifft Aussagen zu den Wahlgrundsätzen und überlässt die Regelung des genauen Wahlverfahrend der Wahlordnung der Hochschule.

Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt schreibt das Hochschulgesetz lediglich die Wahlgrundsätze sowie die Möglichkeit der Briefwahl vor. Außerdem soll die Wahlordnung die Voraussetzungen für eine hohe Wahlbeteiligung schaffen.  Darüber hinaus soll sich die Studierendenschaft eine Satzung geben und einen Studierendenrat wählen.

Schleswig-Holstein
Das Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein lässt den Hochschulen zwar freie Hand, was die Wahlausgestaltung anbelangt. Legt jedoch fest, dass die für Landtags- und Kommunalwahlen geltenden Grundsätze einzuhalten sind.

Thüringen
Auch Thüringen trifft in seinem Hochschulgesetz Aussagen zu den Wahlgrundsätzen und legt die näheren Bestimmungen zu den Wahlen in die Hand der Hochschulen. Darüber hinaus schreibt es vor, dass der Kanzler der Hochschule für den Druck der Wahlbekanntmachung und der Stimmzettel zuständig ist.>
Das Oberlandesgericht Thüringen hat im Jahr 2014 erklärt, dass elektronische Wahlformen, wenn sie explizit in die Wahlordnung der Hochschulen aufgenommen wurden, zulässig sind.

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Bundesländer mit strengerem Hochschulwahlrecht

Bayern
Bayern hat im Jahr 2006 eine Wahlordnung für die staatlichen Hochschulen erlassen, in der die wichtigsten Regeln zur Durchführung von Hochschulwahlen verankert sind.

Berlin
Das Land Berlin hat eine Verordnung über die Grundsätze des Wahlrechts an den Hochschulen des Landes Berlin erlassen. Diese trifft Aussagen zum Wahlverfahren, der Wahlberechtigung und der Wählbarkeit. Darüber hinaus bedarf die Änderung der Wahlordnung einer Hochschule der Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung.

Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz muss das jeweils zuständige Ministerium den Erlass sowie die Änderung der Wahlordnung einer Hochschule genehmigen. Darüber hinaus legt das Hochschulgesetz fest, welche Organe an den Hochschulen zu wählen sind. 

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Online-Wahlen an Hochschulen

In vielen Bundesländern haben die Hochschulen die Möglichkeit die Online-Wahl einfach in Ihre Wahlordnung aufzunehmen, so lange das System die durch das Hochschulgesetz vorgegebenen Wahlgrundsätze wahrt. Doch auch in Bundesländern, in denen die Ministerien und Gesetze strengere Vorschriften zur Durchführung von Hochschulwahlen vorsehen, gibt es Initiativen, die sich für die Einführung von Online-Wahlen an der Hochschule einsetzen.  So profitieren schon viele Hochschulen von den Vorteilen der Online-Wahl.

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