Wahlsystem Deutschland

Erststimme, Zweitstimme, Direktkandidaten, Überhangmandate, Fünf-Prozent-Hürde: Pünktlich zur Bundestagswahl 2017 erklären wir im POLYAS Blog, das Wahlsystem in Deutschland.

Wahlsystem mit repräsentativer Demokratie

Die Herrschaftsform in Deutschland ist die repräsentative Demokratie. Im Gegensatz zur direkten Demokratie, wie es sie zum Beispiel im Wahlsystem der Schweiz gibt, werden politische Entscheidungen nicht unmittelbar durch das Volk selbst, sondern durch Abgeordnete getroffen. Diese sind die Repräsentanten, die stellvertretend für das Volk Entscheidungen treffen.

So wird nach der Bundestagswahl 2017 die Kanzlerin bzw. der Kanzler nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von den Bundestagsabgeordneten im Parlament. Diese entscheiden auch über die Gesetzgebung. Die Wahlberechtigung ist in der Bundesrepublik im Grundgesetz und im Bundeswahlgesetz geregelt. Jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist wahlberechtigt. Gewählt werden kann ebenfalls jeder, der die Volljährigkeit erreicht hat.

Sehen Sie das Wahlsystem Deutschlands auf einen Blick! Hier geht’s zur Infografik >

Rund 61,5 Millionen Wahlberechtigte in der Bundesrepublik

Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes sind in der Bundesrepublik bei der Bundestagswahl 2017 etwa 61,5 Millionen Menschen wahlberechtigt. Jeder Wahlberechtigte, der im Wahlverzeichnis eingetragen ist, erhält eine Wahlberechtigung.

Seit 2002 zählt der Deutsche Bundestag mindestens 598 Abgeordnete (ohne Überhangmandate). Die Hälfte der Abgeordneten sind diejenigen, die in einem Wahlkreis die meisten Stimmen holen. Die andere Hälfte kommt im deutschen Wahlsystem über Landeslisten in den Bundestag.

Erststimme für den Heimatwahlkreis, Zweitstimme für den Bund

Mit der Erststimme wird der Direktkandidat im Heimatwahlkreis gewählt. Der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis erhält das Mandat und zieht direkt in den Bundestag ein. Durch diese Regelung des Wahlsystems wird sichergestellt, dass jede Region im Bundestag vertreten ist. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. Somit werden auch 299 Abgeordnete direkt vom Volk gewählt.

Die Zweitstimme gibt der Wähler einer Partei und entscheidet damit über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag – also darüber, wie viele der insgesamt 598 Sitze im Bundestag jeweils einer Partei zustehen. Nachdem feststeht, wie viele Sitze eine Partei bekommt, werden diese auf die verschiedenen Landeslisten aufgeteilt. Die Mandatszahl jeder Partei wird im deutschen Wahlsystem seit 2009 nach dem Sainte-Laguë/Schepers Verfahren berechnet. Letztlich ist die Zweitstimme die wichtigere Stimme, diese entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages. Wenn eine Partei bei der Bundestagswahl 2017 etwa 40 Prozent der Zweitstimmen bekommt, so bekommt sie auch 40 Prozent der Sitze im Bundestag.

Lesen Sie hier, wie das Sainte-Laguë/Schepers Verfahren funktioniert

Überhangmandate und Fünf-Prozent-Hürde

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei so wenige (Zweit-)Stimmen erhalten hat, dass ihr proportional eigentlich weniger Mandate zustehen, als sie aufgrund von Direktmandaten erhalten hat. Diese „Überhangmandate“ für die fehlenden Stimmen verbleiben im deutschen Wahlsystem bei der Partei.

Erfahren Sie hier, wie die Überhangmandate ausgeglichen werden

Bei der Fünf-Prozent-Hürde handelt es sich um eine sogenannte Sperrklausel des Wahlsystems. Sie ist im Bundeswahlgesetz geregelt und gilt für alle Landtagswahlen und die Bundestagswahl. Jede Partei, die zur Wahl antritt, muss demnach mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen auf sich vereinen. Liegt das Zweitstimmenergebnis einer Partei unter fünf Prozent, so werden ihr keine Sitze im Parlament zugeteilt.

Verfassungsgericht-Urteil zu Wahlcomputern, Online-Wahlen als Zukunftsmodell?

2009 wurde eine hitzige Debatte um so genannte Wahlcomputer geführt: Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil den Einsatz von Wahlgeräten der niederländischen Firma Nedap im deutschen Wahlsystem für verfassungswidrig erklärt. Doch ein wirklicher Schlussstrich ist das Urteil nicht.

Zwar liegt in Zukunft die Latte für den Einsatz der maschinellen Wahlhelfer recht hoch – doch haben die Verfassungsrichter kein prinzipielles Verbot von Wahlgeräten ausgesprochen und auch keine Nachzählung für die betroffenen Urnengänge angeordnet. Für Online-Wahlen gilt dieses Urteil nicht. In den vergangenen Monaten wurden vermehrt Stimmen laut, die künftig eine digitale Stimmabgabe parallel zur Wahlkabine und zur Briefwahl fordern.

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About Elisa Utterodt

Egal ob in Österreich, Syrien oder den USA, politische Entscheidungen und Demokratie sind für mich nicht nur in Deutschland von Belang. Vor allem der Einfluss der Digitalisierung auf Kultur und Gesellschaft ist für mich ein spannendes wie aktuelles Thema, über das ich gerne berichte. Wenn ich nicht gerade Zeitung lese oder meine Twittertimeline checke, schaue ich mir zur Entspannung Bundestagsdebatten im Fernsehen an. Seit März dieses Jahres bin ich bei Polyas für die Pflege der Social Media Kanäle zuständig, schreibe Blogartikel und unterstütze das Online-Marketing-Team.