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Hochschulwahlordnung ändern

Hochschulwahlordnung ändern

Die Wahlordnung einer Hochschule legt die formalen Bedingungen der Gremienwahlen fest. Sie trifft Aussagen über die Einreichung von Wahlvorschlägen, die zugelassenen Arten der Stimmabgabe und die einzuhaltenden Fristen.
Die Grundlage einer jeden Wahlordung ist das Hochschulrahmengesetz (HRG). In diesem ist lediglich verankert, dass bestimmte Ämter, Gremien, Fachräte oder das Studierendenparlament zu wählen sind. Detailliertere Angaben zur Ausgestaltung von Hochschulwahlen liefern die Hochschulgesetze der Länder. Dieses Grundgerüst dient als Rahmen für die Wahlordnung der einzelnen Hochschulen. 

Online-Wahlen in die Wahlordnung aufnehmen: So geht's!

Die Wahlordnung umfasst unter anderem die Wahlgrundsätze, die Zusammensetzung des Wahlvorstands, dessen Aufgaben sowie die formalen Regeln für Bekanntmachungen und die Durchführung der Wahl. Außerdem wird in der Wahlordnung ausgeführt, welche Formen der Stimmabgabe erlaubt sind und welche Formalien bei der jeweiligen Wahlform einzuhalten sind. Die verbreitesten Möglichkeiten zur Stimmabgabe sind sicherlich Präsenz- und Briefwahl.
Doch in einer Welt, die immer digitaler wird und immer mehr Studierende ein oder zwei Jahre im Ausland verbringen, um an Austauschprgrammen teilzunehmen oder Praktika zu absolvieren, sind diese Formen der Stimmabgabe nicht mehr effizient. So ist schon seit Langem ein Absinken der Wahlbeteiligung bei Hochschulwahlen zu beobachten. Daher wird von vielen Landeshochschulgesetzen gefordert, dass Wahlordnungen und Wahlformalien so ausgestaltet werden sollen, dass eine hohe Wahlbeteiligung erreicht wird. 
Eine Möglichkeit, um die Wahlbeteiligung zu steigern ist die Einfürung der Online-Stimmabgabe. Diese ist in den meisten Bundesländern prinzipiell erlaubt, sofern sie in die Wahlordnung beziehungsweise Satzung aufgenommen wird. 

Was müssen Sie beachten, wenn Sie die Online-Wahl in Ihre Wahlordnung aufnehmen wollen?

Zunächst sollten Sie im Landeshochschulgesetz nachlesen, ob elektronische Wahlformen hier explizit ausgeschlossen werden. Ist dies nicht der Fall steht einer Änderung der Wahlordnung nichts im Wege. Achten Sie bei der Anpassung darauf, dass Sie genaue Richtlinien für den Einsatz elektronischer Wahlformen festlegen.
Machen Sie sich Gedanken über: 

  • Die Einhaltung der Wahlgrundsätze
  • Die Voraussetzungen für die Durchführung elektronischer Wahlen
  • Die Ansprüche an elektronische Wahlsysteme
  • Den Ablauf der elektronischen Stimmabgabe
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Beispiele der Ergänzung der Hochschulwahlordnung

An der Universität Jena werden bereits seit dem Jahr 2011 Online-Gremienwahlen durchgeführt. Um von elektronischen Wahlformen profitieren zu können, wurde folgender Passus in die Wahlordnung aufgenommen:

§ 16 Wahlverfahren und Terminplan
(1) Die Wahlleitung bestimmt im Einvernehmen mit dem Wahlvorstand, ob die Wahl als Briefwahl mit der Möglichkeit der Urnenwahl oder als internetbasierte Online-Wahl (Elektronische Wahl) mit der Möglichkeit der Stimmabgabe per Brief durchgeführt wird. Die Elektronische Wahl ist nur dann zulässig, wenn bei ihrer Durchführung die geltenden Wahlrechtsgrundsätze, insbesondere die Grundsätze der geheimen Wahl und der Öffentlichkeit der Wahl, gewahrt sind.

Darüber hinaus fürht die Universität Jena in Ihrer Wahlordnung auch den Ablauf der Stimmabgabe, die Fristen für die Elektronische Wahl sowie die technischen Anforderungen an Online-Wahlsystem in § 25a bis § 25e detailliert aus.

Neben der Universität Jena führt auch die Universität Gießen Ihre Hochschulwahlen online durch. Welche Bestimmungen für die Online-Wahl die Universität Gießen macht, können Sie hier einsehen

POLYAS-Tipp: Mit der Online-Wahl ermöglichen Sie Ihren Wählern die bequeme Online-Stimmabgabe und erhalten rechtssichere Wahlergebnisse auf Knopfdruck. Lassen Sie sich von unseren Experten für digitale Wahlen beraten und fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an

Voraussetzungen für Ihre Online-Hochschulwahl

Das Wahlgeheimnis
Auch bei Hochschulwahlen gilt der Wahlgrundsatz der Geheimheit der Wahl. Das heißt, dass jeder Wähler das Recht hat seine Stimme unbeobachtet und geheim abzugeben. Dieser Grundsatz sollte auch bei der Online-Wahl gewahrt bleiben. Dank der Serverstruktur des POLYAS Online-Wahlsystems ist das möglich. Informieren Sie sich jetzt über die Wahrung des Wahlgeheimnisses bei der Online-Wahl mit POLYAS

Datenschutz
Das Wählerverzeichnis und die Wahlurne im POLYAS Online-Wahlsystem befinden sich auf getrennten Servern und kommunizieren über eine sogenannte asymmetrische Verschlüsselung miteinander. Dank dieser Verschlüsselungsstruktur kann von der abgegeben Stimme kein Rückschluss mehr auf den Wähler gezogen werden. So nicht nur bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt, auch die Daten Ihrer Wähler werden optimal geschützt.

Sicherheit von Online-Wahlsystemen
Online-Wahlsysteme müssen hohen Sicherheitsstandards genügen, damit Wahlen rechtsgültig durchgeführt werden können. So hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik einen Basissatz von Sicherheitsanforderungen an Online-Wahlprodukte entwickelt, um die Sicherheit von Online-Wahlsystemen zu überprüfen und zu zertifizieren. Die POLYAS Online-Wahlsoftware in der Version CORE 2.2.3 erhielt im Jahr 2016 als erste Online-Software weltweit das Sicherheitszertifikat BSI-DSZ-CC-0862-2016.  Erfahren Sie jetzt mehr zur zertifizierten Online-Wahlsoftware